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Was kostet eine Putzfrau? - Lohn- und Lohnnebenkosten richtig kalkulieren

Eine Putzfrau wird vom Finanzamt mitfinanziert.
Eine Putzfrau wird vom Finanzamt mitfinanziert.
Durch die Möglichkeit, eine Putzfrau auf Minijob-Basis einzustellen, sind die Zeiten, in denen man sagen konnte, zehn Euro die Stunde, vorbei. Den Beiträgen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer steht jetzt aber auch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten gegenüber.

Eine Haushaltshilfe kostet auch Steuern

  • Die Schaffung von Minijobs hat es möglich gemacht, dass Sie auch als Privathaushalt eine Putzfrau steuerlich geltend machen können. Dazu kostet es allerdings einige Vorarbeiten.
  • Zuerst muss die Putzfrau bei der Minijobzentrale mittels des Haushaltsschecks angemeldet werden.
  • Die Minijobzentrale übernimmt den Einzug der Sozialabgaben. Diese sind bei einem Privathaushalt geringer als bei einem gewerblichen Arbeitgeber. 
  • Auf das Gehalt der Putzfrau fallen für Sie im Einzelnen folgende Sozialabgaben an: für die Rentenversicherung und Krankenversicherung je fünf Prozent, eine einheitliche Lohnsteuer in Höhe von zwei Prozent, die Umlagen für Ausgleich von Mutterschaft und Krankheit belaufen sich auf 0,74 Prozent, die Abgaben an die Berufsgenossenschaft 1,6 Prozent. In der Summe kostet die Putzfrau also 14,34 Prozent mehr als bei klassischer Barzahlung. 
  • Legt Ihnen Ihre Putzfrau eine Steuerkarte vor, müssen Sie die Steuern gemäß Vorgaben auf der Steuerkarte abführen. 

Ein Putzfrau erbringt eine haushaltsnahe Dienstleistung

  • Dem erhöhten Aufwand für eine Putzfrau steht die Möglichkeit gegenüber, die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend zu machen. Auf maximal 2.550 Euro Arbeitslohn können 20 Prozent, 510 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Dadurch kostet Sie eine Putzfrau weniger, als die ursprünglichen Zahlungen ausmachen. 
  • Diese Zahlen betreffen einen 400 Euro-Job. Bei einem Stundensatz von zehn Euro pro Stunde kostet Sie die Putzfrau insgesamt 11,43 Euro pro Stunde.
  • Der Mehraufwand liegt also nur gering über dem Betrag, den Sie steuerlich geltend machen können. 
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