Hauskauf zur Eigennutzung wird nicht gefördert
- Bei der Anschaffung einer Immobilie gilt für Eigennutzer, dass es nichts gibt, dass Sie steuerlich absetzen können.
- Sie haben in diesem Fall nur die Möglichkeit, den Hauskauf durch andere staatliche Subventionen günstiger zu gestalten. Beispielsweise kann ein KfW-Darlehen zur Förderung der Solarenergie behilflich sein, die Betriebskosten des Hauses langfristig zu senken.
- Eine Finanzierung mit Einbindung der Riester-Rente führt unter Umständen dazu, dass Sie die Aufwendungen steuerlich absetzen können.
- Nach dem Hauskauf können Sie auf jeden Fall die "Haushaltsnahen Dienstleistungen", also Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dass Sie 20 Prozent der Handwerkerrechnungen bis zu einer Höhe von maximal 6.000 Euro, also 1.200 Euro, in der Steuererklärung angeben können.
Bei Fremdvermietung alle Kosten steuerlich absetzen
- Der Erwerb einer fremdvermieteten Immobilie dient der Erwirtschaftung von Kapitalerträgen. Das Steuerrecht sagt, dass Kosten, die dazu dienen, Einkommen zu erzielen, steuerlich absetzbar sind.
- Beim Hauskauf fallen als erstes die Notar-, Gerichts- und Anwaltskosten darunter.
- Im Zusammenhang mit der Finanzierung können Sie alle Kosten, die der Finanzierungsbeschaffung dienen, Disagio, Darlehensgebühren und Kreditvermittlungsprovision steuerlich absetzen.
- Wenn Sie nach dem Hauskauf Renovierungsarbeiten durchführen lassen und es handelt sich um Erhaltungsaufwand, geben Sie diese ebenfalls in der Steuererklärung an. Diese Kosten können in voller Höhe steuerlich sofort abgesetzt werden. Renovierungsaufwand fällt im Gegensatz dazu unter die mehrjährige Abschreibung.
- Über das Anschaffungsjahr hinaus können Sie weiter alle Aufwendungen, Zinsen, Reparaturen und die Abschreibung auf das Objekt steuerlich absetzen. Diesen Kosten wird der Mietertrag gegengerechnet.
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