Was Sie benötigen
- Personalausweis
- beglaubigter Ausdruck Geburtenregister/Eheregister
- Namenserklärung
- Meldebescheinigung Wohnsitz
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde
Manchmal kostet der Antrag nichts
- Die Kosten sind stark von dem Grund der Namensänderung abhängig. So können Sie diese beim Standesamt oder bei Ihrer zuständigen Stadtverwaltung beantragen.
- Wollen Sie einen neuen Ehenamen nach der Hochzeit annehmen oder nach der Scheidung zu Ihrem alten Geburtsnamen zurückkehren, werden Gebühren für die Beglaubigung oder Beurkundung der Namenserklärung des Standesbeamten fällig. Diese liegen zwischen 15 und 20 Euro.
- Für einen Antrag bei der Stadtverwaltung oder dem Einwohnermeldeamt benötigen Sie beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburten- und/oder Eheregister. Diese kosten etwa 12 Euro pro Stück. Für Bescheinigungen über die Namensänderungen sind etwa zehn Euro zu entrichten.
- Hinzu kommen nach einer Namensänderung weitere Kosten für die Änderung des Reisepasses (ca. 40 Euro), des Personalausweises (ca. 30 Euro) sowie Gebühren für die Änderung von Versicherungspolicen und anderen wichtigen Dokumenten.
- Die Kosten für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung, etwa wenn Ihr Name anstößig oder lächerlich klingt und Sie oft Opfer von Hänseleien werden, berechnet sich nach Ihrem Einkommen, dem Aufwand der Änderung sowie der persönlichen Bedeutung des Namens. Für die Änderung eines Vornamens können so bis zu 250 Euro, für die Änderung eines Nachnamens bis zu 1000 Euro anfallen. Wird Ihr Antrag abgelehnt oder Sie nehmen ihn zurück, müssen Sie dennoch bis zu fünf Zehnteln der Gebühren entrichten.
- Bei mittellosen Personen kann die Gebühr entfallen.
Namensänderung beantragen - die Voraussetzungen
- Es muss ein wichtiger Grund für eine Namensänderung vorliegen. Diese Gründe können sehr unterschiedlich ausfallen. So können Sie nach der Eheschließung, dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft, nach der Scheidung oder Tod des Ehepartners Ihren Namen ändern. Auch bei Adoption eines Kindes wird eventuell eine Namensänderung nötig.
- Kinder können nach der Scheidung der Eltern nicht ihren Namen ändern. Dies ist nur dann möglich, wenn die Mutter neu heiratet. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der "Einbenennung", die Kinder erhalten den neuen Ehenamen. Hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kindes sowie des biologischen Vaters nötig.
- Für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie in Deutschland wohnen. Zudem muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser kann in Schwierigkeiten mit der Aussprache oder Schreibweise des Namens bestehen, auch anstößig klingende Namen oder Kinder, die den Namen der allein Sorgeberechtigten nach einer Scheidung wieder annehmen sollen, sind Gründe.
Was das Verfahren der Namensänderung kostet
- Für die Namensänderung benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen. Auch das Verfahren ist abhängig von der Grundsituation.
- Wollen Sie nach der Hochzeit einen neuen Familiennamen annehmen, schreiben Sie eine sogenannte Namenserklärung. Diese übergeben Sie Ihrem Standesbeamten. Haben Sie Kinder, müssen Sie entscheiden, welcher Elternteil seinen Namen für die Kinder zur Verfügung stellt. Führen Sie einen gemeinsamen Familiennamen, geht dieser auf die Kinder über. Alternativ können Sie diese Erklärung auch bei einem Notar erstellen lassen.
- Nach einer Scheidung benötigen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil, eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch sowie Ihren Personalausweis. Wenden Sie sich an das Standesamt und geben eine Namenserklärung ab. Diese wird vom Standesbeamten beurkundet und entsprechend weitergeleitet, sodass die Änderungen im Familienregister wirksam werden. Wollen Sie Ihren Geburtsnamen nach dem Tod des Ehepartners wieder annehmen, benötigen Sie die Sterbeurkunde.
- Am meisten kostet das Verfahren der öffentlich-rechtlichen Namensänderung, dieses ist auch am komplexesten und kann mehrere Monate dauern. Sie benötigen eine Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes, einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, bei Verheirateten oder Geschiedenen einen Ausdruck aus dem Eheregister, ein Führungszeugnis bei Personen, die älter als 14 Jahre alt sind sowie eine Erklärung, warum der Name geändert werden soll.
Bedenken Sie, dass eine Namensänderung nicht nur viel kostet, haben Sie einen anderen Familiennamen als Ihre Kinder, wird dies für viel Erklärungsbedarf sorgen.
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