Benötigen Sie noch eine Abstammungsurkunde?
- Da die Abstammungsurkunde seit dem 1. Januar 2009 ersatzlos abgeschafft wurde, gilt nun die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister als Abstammungsnachweis. Darin sind jedoch seit einer Änderung des Personenstandsgesetzes die gleichen Angaben wie in der vorherigen Abstammungsurkunde enthalten, also auch Angaben über eine eventuelle Adoption.
- Eine Abstammungsurkunde benötigen Sie nur noch, wenn Sie heiraten möchten und Ihre Eltern vor dem 01.01.1958 (Westdeutschland) beziehungsweise dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet haben. Damals wurde noch kein Familienbuch geführt. Ansonsten benötigen Sie für eine Heirat nun die Geburtsurkunde.
So beantragen Sie Urkunden
- Sollten Sie noch eine Abstammungsurkunde benötigen, erhalten Sie diese in dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Geburt vor dem 01. Januar 2009. Nach diesem Datum wurde die Urkunde nach einer Geburt nicht mehr erstellt und kann somit nicht mehr ausgegeben werden. Das Dokument kostet an die 10 € und ist nur sechs Monate gültig.
- Genauso verhält es sich mit einer Geburtsurkunde. Sie bekommen diese auch bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Die anfallenden Kosten betragen ebenfalls an die 10 €.
- Beide Dokumente können je nach Ort auch online auf der Homepage des jeweiligen Standesamtes bestellt oder telefonisch angefordert werden.
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