Was Sie benötigen
- Geburtsurkunde
- Antragsformular
- Antragsbegründung
Familiennamen kann man nicht wechseln wie die Kleidung. Es gibt keine persönliche Namensfreiheit. Sie können Ihren Vor- und Familiennamen nicht beliebig ändern. Das Gesetz lässt jedoch Ausnahmen zu.
Ein Familienname steht nicht zur individuellen Disposition
- Eine relativ einfache Möglichkeit haben Sie, wenn Sie aus Anlass einer Geburt, Heirat, Scheidung, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Abstammungsfeststellung oder Adoption einen Namen bestimmen können. Hier bietet das Bürgerliche Gesetzbuch einige Möglichkeiten. Es zieht allerdings auch klare Grenzen und macht gewisse Vorgaben.
- Ansonsten können Sie Ihren Vor- und Familiennamen nur in Ausnahmefällen ändern, wenn Sie einen wichtigen Grund benennen.
- Grundlage ist das Namensänderungsgesetz.
- Die Änderung Ihres Familiennamens dient nur dazu, die mit der Führung dieses Namens verbundenen Unzulänglichkeiten zu bereinigen. Sie sind dafür beweispflichtig. Es reicht nicht aus, wenn Ihnen Ihr Familienname einfach nicht gefällt und Sie sich einen schöneren Familiennamen wünschen.
- Das Namensrecht hat den Zweck, eine gewisse Beständigkeit und Nachvollziehbarkeit in der Existenz von Bürgern und Familien zu gewährleisten. Wäre die Namenswahl frei, könnte man auch keinen Stammbaum mehr führen.
Bei Anstößigkeit oder Lächerlichkeit kann man ändern
- Ein wichtiger Grund für die Änderung Ihres Familiennamens kann dann bestehen, wenn Ihr Familienname anstößig oder lächerlich klingt und Sie in privaten oder öffentlichen Kreisen damit Probleme haben. Die Probleme können sich auch in der Person Ihrer Kinder ergeben.
- Die Probleme müssen die Grenze der Zumutbarkeit überschreiten.
- Sie müssen Ihren Antrag nachvollziehbar begründen, am besten Situationen schildern, in denen Ihr Familienname Probleme bereitet hat. Aus ihnen muss sich ergeben, dass Sie auch in Zukunft mit Problemen dieser Art rechnen müssen.
- Nach einer Einbürgerung kann auch ein ausländisch und fremdartig klingender Familienname geändert oder der deutschen Sprache angepasst werden.
- Familiennamen, die mit einer schwierigen Aussprache oder Schreibweise verbunden sind, kommen ebenfalls in Betracht.
Ihr Antrag ist mit diesen Unterlagen zu versehen
- Zuständig für die Namensänderung ist das Standesamt an Ihrem Wohnort. Sie müssen dazu ein Antragsformular ausfüllen und mit einer Begründung versehen, warum Sie Ihren Familiennamen ändern möchten.
- Ihren bestehenden Familiennamen müssen Sie anhand einer Geburtsurkunde oder eines Stammbuches nachweisen. Meist wird noch eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamtes verlangt, teilweise auch ein polizeiliches Führungszeugnis.
- Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet und können bis zu 1000 € betragen.
- Wenn die amtliche Prüfung ergibt, dass der Familienname nicht geändert werden kann, wird Ihnen im Regelfall Gelegenheit gegeben, Ihren Antrag zurückzunehmen. Sie zahlen dann nur einen Teil der ansonsten fälligen Gebühren.
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