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Namensänderung bei Kindern - so geht's

Namensänderung des Kindes - oft nervenaufreibend für den Nachwuchs.
Namensänderung des Kindes - oft nervenaufreibend für den Nachwuchs.
Sind Namen wirklich Schall und Rauch? Scheinbar nicht, sonst würde in unserer Gesellschaft wohl nicht gar so oft die Frage der Namensänderung aufkommen. Als Erwachsener können Sie leicht selbst entscheiden, welchen Namen Sie warum annehmen oder ablegen wollen, als Kind sieht es da schon schwieriger aus. Wie geht man also vor, bei der Namensänderung von Kindern und was ist Ihre rechtliche Grundlage als Elternteil?

Namensänderung bei Kindern nach Scheidung

  • Viele Frauen nehmen nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen an. Doch das heißt nicht gleich, dass auch die Kinder den früheren Namen der Mutter tragen müssen oder überhaupt wollen. Bevor Sie Ihr Kind also einer Namensänderung unterziehen, sollten Sie sich erst einmal genau überlegen, ob diese unbedingt nötig ist. Ist das nicht der Fall, sollten Sie schnell Abstand von der Namensänderung nehmen, da es ein Kind im Grunde negativ beeinflusst, wenn ihm das namentliche Bindeglied zum Vater weggenommen wird.
  • Sollte Ihr Kind selbst den Wunsch äußern, den gleichen Namen zu tragen wie Sie, denken Sie bitte darüber nach, Ihren eigenen Namen erst gar nicht zum Geburtsnamen zurück zu ändern. Die einfachere und dem Kindeswohl angemessenere Lösung wäre es wohl nach der Scheidung einfach den Vatersnamen zu behalten oder einen Doppelnamen aus Ihrem Geburtsnamen und dem des Vaters anzunehmen. Ist das für Sie emotional in keinem Fall möglich, müssen Sie mit Ihrem Kind auf jeden Fall über die bevorstehende Namensänderung sprechen und ihm offen lassen, für welchen Namen es sich entscheidet.
  • Nachdem Sie sich für die Namensänderung entschieden haben, können Sie sich an Anwalt, Jugend- und Standesamt wenden, um Ihren Wunsch vorzutragen. Die Behörden werden dabei vor allem prüfen, ob sich eine Namensänderung negativ auf das Kindeswohl auswirken würde.
  • Haben Sie einen Anwalt eingeschaltet, wird der sich schließlich an den Kindesvater wenden. Stimmt der Kindesvater einer Namensänderung nicht zu, ist es fast unmöglich die Änderung zu erwirken. Sogar wenn nur ein Elternteil für das Kind sorgeberechtigt ist, muss für eine Namensänderung des Kindes immer die Zustimmung beider eingeholt werden.
  • Ist Ihr Kind älter als 5 Jahre, muss es sich selbst zu dem Vorhaben äußern. Sollte Ihr Kind unentschlossen wirken oder gar aussagen, es wolle seinen Namen nur Ihnen zu Liebe ändern, werden die zuständigen Behörden und Richter auf jeden Fall im Willen des Kindes handeln und die Namensänderung ablehnen.

Namensänderung nach erneuter Eheschließung

  • Ein zweiter, häufiger Fall der Namensänderung ist die Neuheirat der Mutter. Sie als Erziehungsberechtigte wollen also erreichen, dass Ihr Kind den Namen Ihres neuen Ehemannes annimmt. Grundsätzlich ist auch hier wieder zu überdenken, ob Sie nach einer zweiten Hochzeit überhaupt Ihren eigenen Namen ändern. Tuen Sie das nämlich nicht, fühlt sich das Kind weniger zwischen den Stühlen, weil es sich nicht für einen Namen entscheiden muss.
  • Eine weitere Möglichkeit nach einer Neuheirat wären Doppelnamen. Dabei könnten entweder Mutter und Kind, gegebenenfalls auch nur das Kind den Namen des neuen Ehemannes mit dem des eigentlichen Vaters kombinieren. Für eine solche Namensänderung ist die Zustimmung des Kindes, nicht aber die des Kindesvaters erforderlich.
  • Entscheiden Sie sich für eine komplette Namensänderung, werden Sie zunächst wieder versuchen müssen, die Zustimmung des Vaters einzuholen. Jedoch gilt in diesem Falle, dass ein Gericht die Zustimmung in Ausnahmefällen ersetzen kann. Dabei geht es vor allem um den Wunsch des Kindes selbst und die Frage, ob das Kind durch den Vatersnamen zukünftig mit erheblichen Nachteilen zu kämpfen haben wird. Ist Ihr neuer Ehemann dem Kind der einzige Vater gewesen und hat sich der leibliche Vater niemals um das Kind gekümmert, haben Sie einen guten Grund, das Gericht von der Namensänderung zu überzeugen.

Sie sehen sicher, dass eine Namensänderung grundsätzlich stark mit dem Wohl und den Wünschen Ihres Kindes zusammenhängt. Daher sollten Sie stark davon absehen, Ihr Kind gegen seinen Vater und dessen Namen aufzuhetzen, sondern es selbst eine Entscheidung treffen lassen - und wenn es das noch nicht kann, weil es noch zu jung ist, dann sollten Sie sich vielleicht einfach zurücknehmen und so lange damit warten, bis es selbst enscheiden kann.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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