Für Ihr Auto benötigen Sie einen KFZ-Schein
- Der Kraftfahrzeugschein enthält alle wichtigen Angaben über die jeweiligen Fahrzeugdaten und natürlich auch den Namen des aktuellen Halters. Seit 2005 ist der KFZ-Schein der erste Teil der Zulassungsbescheinigung in Deutschland und unterliegt einheitlichen europäischen Richtlinien. Der Fahrzeugschein besteht aus fünf bis sechs Seiten und beinhaltet unter anderem das amtliche Kennzeichen, das Ausstellungsdatum, die Fahrzeug- und Aufbauart und weitere wichtige Informationen über das Fahrzeug und die Zulassung.
- In Deutschland sollten Sie den KFZ-Schein am besten immer in Ihrem Fahrzeug lassen denn so haben Sie das wichtige Dokument bei Polizeikontrollen sehr schnell zu Hand. Können Sie den Fahrzeugschein nicht vorweisen, so müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief ist der Fahrzeugschein zwar keine gültige Besitzurkunde, er muss aber für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs auf jeden Fall vorhanden sein.
- In den KFZ-Schein werden zum Beispiel auch Vermerke bei einer Hauptuntersuchung oder zusätzliche Eintragungen, wie zum Beispiel spezielle Reifengrößen vorgenommen. Haben Sie Ihren Fahrzeugschein verloren oder wurde das wichtige Dokument gestohlen, so müssen Sie so schnell wie möglich einen neuen Fahrzeugschein beantragen.
Wenn Sie das wichtige Dokument verloren haben
- Einen neuen KFZ-Schein können Sie nur bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort beantragen. Haben Sie Ihren alten Fahrzeugschein verloren, so benötigen Sie für die Beantragung noch bestimmte Unterlagen.
- Nehmen Sie zur Zulassungsbehörde auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) als Besitzurkunde und einen Nachweis über eine noch gültige Hauptuntersuchung mit.
- Diese Dokumente müssen Sie dem zuständigen Bearbeiter bei der Zulassungsbehörde vorzeigen. Des Weiteren wird in vielen Fällen auch noch eine gültige Abgasuntersuchung verlangt. Sind die Untersuchungen nicht mehr gültig, so müssen Sie natürlich erst eine neue Untersuchung durchführen lassen.
- Ein Ersatzfahrzeugschein kostet je nach Zulassungsbehörde um die 20 Euro und sollte am besten persönlich beantragt werden. Taucht Ihr verlorener KFZ-Schein dann später wieder auf, so ist dieser dann natürlich ungültig.
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