So bekommen Sie neue Fahrzeugpapiere
Sie müssen als Halter in der Regel persönlich bei der Behörde vorbeikommen. Es ist bei den meisten Zulassungsstellen nicht möglich, einen Vertreter zuschicken. Dort ist es notwendig, folgende Papiere vorzulegen.
- Sie brauchen auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder einen Reisepass, denn Sie müssen sich ausweisen können. Falls Sie einen Vertreter schicken können, braucht dieser Ihre Personaldokumente und seine Eigenen.
- Sie müssen eine meist eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Fahrzeugpapiere vorlegen. In der Regel können Sie diese beim zuständigen Sachbearbeiter abgeben. Wenn Sie nicht persönlich erscheinen, können Sie diese gegen Gebühr auch bei einem Notar abgeben. Bei der Behörde ist diese Erklärung meist gratis.
- Wenn ein Diebstahl vorlag, brauchen Sie eine Bescheinigung einer Polizeidienststelle, dass Sie diesen gemeldet haben. Auch diese Bestätigung ist kostenlos.
- Außerdem ist es notwendig, dass Sie einen aktuellen TÜV-Prüfbericht bzw., bei Omnibussen oder Fahrzeugen über 7,5 t, einen Nachweis über die Sicherheitsprüfung vorlegen. Wenn diese nicht vorhanden sind, müssen Sie die entsprechenden Prüfungen in der Regel wiederholen. Dazu ist es meist erforderlich, das Fahrzeug mit einer roten Nummer vorzufahren. Dies kann unter Umständen einige zusätzliche Kosten verursachen.
- Sofern Sie den KFZ-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben, müssen Sie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen und umgekehrt.
Neue Papiere bekommen Sie in der Regel erst nachdem der Verlust aufgeboten, d.h. öffentlich bekannt gemacht wurde.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Die folgenden Angaben sind im Jahr 2013 aktuell. Die genannten Beträge sind Durchschnittswerte, die unter oder überschritten werden können.
- Wenn Ihnen der Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I abhandengekommen ist, müssen Sie meist einen Betrag von 45 € entrichten. Sofern das Dokument zwar vorhanden aber beschädigt ist, bekommen Sie in der Regel für 10 € einen Ersatz.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief ist deutlich teurer. Sie müssen mit 75 € rechnen. Sofern Sie einen Ersatz brauchen, weil die alte Bescheinigung unbrauchbar ist, wird Sie dies nur etwa 15 € kosten. Wenn Sie einen alten Fahrzeugbrief in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umtauschen wollen, müssen Sie meist nur 5 € bezahlen.
Da es große Unterschiede beim Ablauf des Verfahrens und den Kosten gibt, sollten Sie sich unbedingt vorab telefonisch bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle erkundigen. Sofern noch Teile der Fahrzeugpapier erhalten sind, sollten Sie diese zur Zulassungsstelle mitnehmen, meist bekommen Sie die neuen Papiere dann deutlich preiswerter, weil kein Aufgebot erforderlich ist.
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