Kosten für die Sanierung des Daches steuerlich absetzen
- Wenn Sie Besitzer eines eigenen Hauses sind und das Dach erneuern lassen, dann können Sie die Kosten für diese Dacherneuerung von der Steuer absetzen. Bei der Höhe des absetzbaren Betrages wird unterschieden zwischen der Eigennutzung und der Vermietung eines Hauses.
- Doch gleichgültig, welche Variante bei Ihnen zutrifft, Sie benötigen immer eine Rechnung, die auf Ihren Namen ausgeschrieben wurde, und den Beweis, dass Sie allein diese Kosten bezahlt haben. Aus diesem Grund sollte eine Rechnung für eine Dacherneuerung niemals bar, sondern stets per Überweisung bezahlt werden.
Die Dacherneuerung beim selbstgenutzten Heim
- Wohnen Sie selbst in Ihrem Haus und haben Sie eine Dacherneuerung durchführen lassen, dann können Sie diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.
- Sie benötigen eine Handwerkerrechnung, auf der die Arbeitsleistung vom eingesetzten Material getrennt ist.
- Absetzen können Sie lediglich die Kosten der Arbeitszeit und diese auch nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag: Sie können lediglich 20% der Arbeitskosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich absetzen. Wichtig ist hier wiederum, dass die Rechnung auf Sie ausgestellt wurde und Sie per Beleg beweisen können, dass Sie diese Rechnung überwiesen haben.
Die Kosten einer Dacherneuerung bei einem vermieteten Haus
- Wenn Sie ein Haus besitzen, das Sie vermietet haben, dann können Sie die Kosten einer Dacherneuerung als Abschreibung geltend machen.
- Selbstverständlich können Sie nicht die kompletten Kosten in einem Jahr absetzen, Sie müssen diese auf mehrere Jahre aufteilen.
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