Der deutsche Gesetzgeber ist zwar sehr genau, doch manchmal lässt er aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Abrechnung zu. Die Antworten auf die Frage, was man auch ohne extra Belege von der Steuer absetzen kann, lassen den Schluss zu, dass Sie Ausgaben steuerlich geltend machen können, die Sie eigentlich gar nicht hatten.
Ohne Belege Ausgaben von der Steuer absetzen
Ausgaben ohne Belege von der Steuer absetzen, die Sie gar nicht hatten? Das klingt verboten, ist jedoch absolut legal. Sie können sich wie viele andere Steuerzahler auch eine kleinere extra Rückzahlung sichern.
- Haben Sie letztes Jahr Geld gespendet? Nein - kein Problem. Die Mehrzahl der Finanzämter akzeptiert ohne Spendenquittung 50 Euro an Spendenausgaben. Bei Verheirateten ist es das Doppelte. Einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung gibt es nicht.
- Anstandslos anerkannt werden pauschal Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 Euro, auch wenn bei Ihrem Geldinstitut keine anfallen. Die 16 Euro tragen Sie in der Anlage N als Werbungskosten ein. Bezahlen Sie wirklich und dazu noch höhere Kontoführungsgebühren, können Sie den entsprechenden Betrag natürlich absetzen. Belege sind beizufügen.
- Eine weitere Pauschale ist für Arbeitsmittel vorgesehen. Sie müssen keine Belege für den Kauf von Stiften, Papier oder ähnliches aufheben. Finanzämter akzeptieren eine Pauschale in Höhe von 110 Euro. Diese können Sie gleichfalls in der Anlage N angeben.
- Lassen Sie beruflich notwendige Arbeitskleidung reinigen, können Sie 100 Euro pauschal ansetzen. Die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz kostet Geld. Sie dürfen daher pro schriftlicher Bewerbung etwa 10 bis 15 Euro als Werbungskosten (Anlage N) geltend machen.
Was man sonst noch geltend machen kann
Die Antwort auf die Frage, was man pauschal noch geltend machen kann, liefert die Betrachtung der Sonderausgaben und weiterer beruflich bedingter Werbungskosten. Bei den Sonderausgaben beträgt die Pauschale lediglich 36 Euro (bei Ehepaaren 72 Euro).
- Bei den Werbungskosten wird Ihne als Arbeitnehmer pro Jahr ein maximaler Betrag von 1.000 Euro zuerkannt. Das Finanzamt reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen automatisch um deisen Betrag.
- Eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ist dennoch nicht viel. Bei vielen überschreiten die Fahrtkosten zur Arbeit diesen Betrag. Besser ist es unter Umständen, gefahrene Kilometer abzurechnen. Bei einer einfachen Fahrt können Sie pauschal 30 Cent absetzen. Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel reduzieren gleichfalls steuerrelevante Einkommen.
- Grundsätzlich sollten Sie nach dem Prinzip verfahren, Steuern kann jeder sparen. Bei Verbraucherportalen wie Stiftung Warentest wird regelmäßig aufgelistet, wie Sie die Steuern reduzieren können.
Seien Sie großzügig, geben Sie lieber mehr als zu wenig an. Letztlich entscheidet das Finanzamt, was Sie absetzen können und was nicht. Außerdem können die Urteile laufender Musterprozesse irgendwann noch Geld bringen können.
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