Allgemeinstrom versorgt die Infrastruktur
- Der Allgemeinstrom in einem Haus ist der elektrische Strom, der die Infrastruktur des Hauses versorgt, die gemeinschaftlich genutzt wird. Der Hauseigentümer oder die Verwaltung des Hauses schließt über den Allgemeinstrom ein Vertrag mit dem Stromversorger ab.
- Der Strom, den Sie in Ihrer Wohnung verbrauchen, ist kein Allgemeinstrom. Alles, was Sie direkt in Ihren eigenen vier Wänden aus der Steckdose ziehen, landet auf dem Stromzähler Ihrer Wohnung und wird Ihnen entsprechend in Rechnung gestellt. Vom Stromversorger, mit dem Sie einen Vertrag haben, das kann ein anderer sein, als der, der den Allgemeinstrom liefert. Dieser Strom heißt Haushaltsstrom.
Die Aufteilung des gemeinschaftlichen Stroms
- Unter Allgemeinstrom fällt der Strom, der gebraucht wird für: Licht in Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Außenbereichen, Heizräumen, Aufzugbetrieb, Klingelanlage, Gegensprechanlage, Pumpen, Tiefgaragentorantrieb, elektrische Oberlichtmotoren, Rolltreppen, Entlüftungen und so weiter. Je nach Haus zählen auch die Kosten für Heizung und Warmwasser dazu. Es hängt sehr von den tatsächlichen Gegebenheiten des Hauses ab, wie viel Allgemeinstrom benötigt wird.
- Die Kosten des Allgemeinstroms werden als Nebenkosten auf die Mieter anteilig umgelegt, bei Eigentümer geschieht das anteilig im Wohngeld. Pro Wohnung und Jahr kommen in Deutschland aktuell 50 bis 67 Euro an Allgemeinstrom auf die Rechnung. Zusätzlich zum Haushaltsstrom, der für jede Wohnung per Zählerstand berechnet wird.
- Die Einsparmöglichkeiten beim Allgemeinstrom sind entsprechend für den Einzelnen nicht so rosig. Entweder versuchen alle im Haus wohnenden Menschen möglichst wenig Strom zu verbrauchen oder aber es finden Strom sparende Umbauten statt.
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