Was ist das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht wird durch einen notariell beglaubigten Vertrag begründet und ist durch das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt. Der Erbbaurechtsvertrag legt auch fest, ob der Verkauf des Erbbaurechts möglich ist.
Beim Erbbaurecht pachten Sie das Grundstück. Die Immobilie darauf kaufen Sie oder finanzieren einen Neubau. Für das Nutzungsrecht zahlen Sie eine Gebühr, den Erbbauzins, der sich am Verkehrswertes des Grundstückes orientiert.
Es gibt verschiedene Gründe für den Rückfall des Rechts, bei denen der Grundstückseigentümer einen Anspruch darauf haben kann, dass das Erbbaugrundstück wieder an ihn zurückfällt. Diese Gründe können ein vertragswidriger Gebrauch des Erbbaurechts, ein mindestens zweijähriger Zahlungsverzug der Erbbaurechtnehmer oder eine fehlende oder unzureichende Versicherung des Gebäudes sein.
Wenn der Erbbaurechtsvertrag nach der vereinbarten Zeit ausläuft, erlischt das Nutzungsrecht und geht wieder vollständig an den Erbbaurechtgeber über. Die darauf befindliche Immobilie geht ebenfalls an ihn.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Erbbaurecht zu erhalten?
Um ein Erbbaurecht zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Grundstückseigentümer: Jeder Grundstückseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, ein Erbbaurecht zu bestellen. In der Praxis wird das Erbbaurecht in Deutschland meist von Eigentümern größerer Grundstücksflächen verwendet, um die Bebaubarkeit von Grundstücken wirtschaftlich auszunutzen und ihr Grundvermögen dauerhaft zu erhalten.
- Vertragsabschluss: Das Erbbaurecht wird durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen Erbbauberechtigtem (superficiarius) und Grundstückseigentümer (dominus soli) begründet. Dieser Vertrag muss notariell beglaubigt sein und anschließend im Grundbuch eingetragen werden.
- Laufzeit: Die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrages ist zwischen dem Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer frei verhandelbar. Eine übliche Laufzeit beträgt 99 Jahre.
- Zustimmung zum Erbbau: Der Erbbaurechtsgeber muss dem Erbbauberechtigten die Erlaubnis zum Bau auf seinem Grundstück gewähren. Dieser kann dann entweder ein bestehendes Gebäude kaufen oder ein neues errichten.
- Gebäudeversicherung: Der Erbbauberechtigte muss eine Gebäudeversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern.
- Erbbauzins: Bei einem Erbbaurecht wird ein Erbbauzins berechnet, der zwischen 3 und 5 % des Verkehrswertes des Grundstücks liegt. Dieser Zins wird für die Nutzung des Grundstücks gezahlt.
Das Erbbaurecht bietet die Möglichkeit, eine Immobilie zu verkaufen oder ein Grundstück bebauen zu lassen, ohne dabei das Grundstück selbst zu veräußern. Für das Grundstück selbst wird dann eine Pacht gezahlt.
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