Welche Gründe gibt es für eine Steuernachzahlung?
Eine Steuernachzahlung vom Finanzamt zu erhalten, ist mit Sicherheit keine angenehme Sache und wirft einige Fragen auf. Dabei lässt sich schnell erläutern, welche Gründe zu einer Nachzahlung führen können und wie Sie dies prüfen.
Einnahmen nicht richtig angegeben
Wenn unerwartete Einnahmen, welche dem Finanzamt nicht bekannt sind, plötzlich nachträglich in der Steuererklärung festgestellt werden, dann können diese Einnahmen ein Grund dafür sein, dass Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen. Beispielsweise haben Sie gewerbliche oder selbständige Einkünfte im Veranlagungsjahr durch eine Nebentätigkeit erhalten, worauf Sie im laufenden Jahr keine gesonderten Steuervorauszahlungen entrichtet haben. Möglich ist auch, dass Sie anhand einer Gehaltserhöhung einen zu niedrigen Lohnsteuerabzug hatten, welcher im Rahmen der Steuerveranlagung für das entsprechende Abgabejahr dann nachgeholt wird. In der Regel wird der automatische Lohnsteuerausgleich durch die Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber mit dem Jahreswechsel automatisch vorgenommen, um Gehaltsanpassungen im Laufe des Jahres an die bereits abgeführte Lohnsteuer anzugleichen. Dies hängt allerdings von ein paar Voraussetzungen des Arbeitgebers und des Betriebes ab und ist daher kein Muss.
Kosten anzugeben wurden vergessen
Neben den Einnahmen können auch vergessene Kosten ein Grund für eine Steuernachzahlung sein. Daher sollten Sie bei der Ermittlung Ihrer einzelnen Einkünfte für das entsprechende Steuerjahr auch die Werbungskosten genauer ins Visier nehmen, welche Sie noch beanspruchen können. Daneben gibt es eine Vielzahl an Pauschalen, welche Sie für den Abzug verwenden können.
Bei gewerblichen oder selbständigen Einkünften sollten Sie sich mit der sogenannten Gewinn- und Verlustrechnung auseinandersetzen und versuchen, ob Sie auf Ihre Umsätze noch Betriebsausgaben in ihrer Höhe optimieren können. Hierzu empfiehlt es sich grundsätzlich die Dienste eines steuerlichen Beraters in Anspruch zu nehmen, da dieser Ihnen bei der Ermittlung dieser Einkunftsarten mit zahlreichen steueroptimierenden Möglichkeiten unter die Arme greifen kann.
Ebenso sollten Sie bei den Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen ebenfalls nochmals genauer prüfen, ob Sie im Veranlagungszeitraum noch Kosten hatten, welche Sie berücksichtigen können.
Wie können Sie die Steuernachzahlung weiter prüfen?
Wenn Ihnen der Steuerbescheid mit der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum festgesetzten Steuer vorliegt, so sollten Sie diesen unbedingt zeitnah prüfen. In diesem Kontext bedeutet zeitnah innerhalb eines Monats. Sollte Ihnen bei der Prüfung des Steuerbescheides eine Abweichung zu Ihrer abgegebenen Erklärung aufgefallen sein, so haben Sie maximal einen Monat Zeit, diesen anzufechten und um Änderung gegenüber beim Finanzamt zu bitten, bevor der Steuerbescheid rechtskräftig wird.
Bei der Prüfung des Steuerbescheides sollten Sie eine Berechnungsliste von Ihrer abgegebenen Steuererklärung zur Hand haben, damit Sie die Berechnung des Finanzamtes auch nachvollziehen können. Erkundigen Sie sich entweder bei Ihrem steuerlichen Berater, welcher Ihre Erklärung für Sie erstellt hat, oder informieren Sie sich bei Ihrer Steuer-Software, welche Sie bei der Aufstellung Ihrer Erklärung benutzt haben.
Jetzt prüfen Sie Position für Position mit ihrer Berechnungsliste. Fällt Ihnen eine Abweichung zu Ihren Ungunsten auf, so sollten Sie im Bescheid unter den Erläuterungen genauer nachlesen, aus welchen Gründen das Finanzamt bei der Festsetzung von Ihrer abgegebenen Steuererklärung abgewichen ist.
Wenn Sie die Abweichung beim Finanzamt bemängeln wollen, so genügt oftmals ein sogenannter Antrag auf schlichte Änderung, welchen Sie schriftlich beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides einreichen können. Bei einem Einspruch hingegen können Sie auch eine Verschlechterung herbeiführen, da bei einem Einspruch der gesamte Steuerfall erneut geprüft wird. Bei punktuellen Änderungen empfiehlt es sich daher lediglich einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen, damit nicht alle Positionen der Erklärung vom Finanzamt erneut geprüft werden.
Die Nachzahlung resultiert dann letztendlich daran, wenn anhand der festgesetzten Steuer die Steuervorauszahlung darauf niedriger ausgefallen ist. Sollten Sie den Bescheid dann nicht mehr ändern können bzw. wenn eine Beanstandung eher zu Ungunsten für Sie ausgehen könnte, so haben Sie ebenfalls nur eine kurze Zeit, die Nachzahlung an das Finanzamt zu entrichten.
Sollten Sie in den darauf folgenden Jahren weiterhin höhere Einnahmen erzielen, macht es gegebenenfalls Sinn, zusätzliche Vorauszahlungen während des Jahres zu leisten, damit die Nachzahlung mit Veranlagung nicht allzu hoch ausfällt.
Im Zweifel sollten Sie auch hier immer einen rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Der Aufwand des Steuerberaters können Sie ebenfalls als Kosten in Ihrer nächsten Steuererklärung berücksichtigen.
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