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Steuernachzahlung zu hoch - das können Sie tun

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Bei Steuernachzahlungen Stundung beantragen
Bei Steuernachzahlungen Stundung beantragen
Die Gier des Fiskus erscheint vielen unersättlich. Überrascht Sie die Höhe Ihrer Steuernachzahlung, haben Sie einerseits wohl zu viel verdient und zu wenig Ausgaben geltend gemacht. Andererseits bleibt Ihnen nur, die Sache so schnell wie möglich zu bereinigen.

Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen, haben Sie eine Steuererklärung abgegeben und einen Steuerbescheid erhalten.

Nach der zweiten Mahnung droht die Zwangsvollstreckung

  • Die Steuernachzahlung kann sich auf Ihre Einkommensteuer oder Ihre Umsatzsteuer als Selbstständiger beziehen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die geforderte Nachzahlung sofort auf den Tisch zu legen, ist natürlich guter Rat teuer.
  • Denn: Der Steuerbescheid enthält auch eine Zahlungsfrist. Halten Sie diese Frist nicht ein, erhalten Sie noch eine Mahnung und schließlich eine allerletzte ultimative Zahlungsaufforderung, nach der das Finanzamt die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten wird. Ist Ihre Kontonummer bekannt, müssen Sie mit der Pfändung Ihres Girokontos rechnen. Also müssen Sie handeln.
  • Beachten Sie, dass der Fiskus bei nachzuzahlenden Umsatzsteuern wenig tolerant ist. Schließlich haben Sie die Umsatzsteuern nur treuhänderisch für den Fiskus vereinnahmt und hätten diese eigentlich zeitgerecht an die Kasse weiterleiten müssen. 

Nutzen Sie den Rechtsbehelf des Einspruchs

  • Sie können zunächst Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen. Danach wird der Steuerbescheid rechtskräftig und ist nicht mehr abzuändern.
  • Allerdings müssen Sie die geforderte Steuernachzahlung trotzdem leisten. Zahlen Sie nicht, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat an. Die Säumniszuschläge fallen auch dann an und werden nicht erstattet, wenn sich die Steuer als zu hoch herausstellt.

Beantragen Sie Aussetzung oder Stundung der Steuernachzahlung

  • Verbinden Sie Ihren Einspruch zugleich mit einem Aussetzungsantrag und legen Sie dar, dass Sie ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheides haben. Sie sollten natürlich dann auch vortragen, worin diese Zweifel Ihrer Meinung nach begründet liegen.
  • Prüfen Sie spätestens jetzt, ob Sie eventuell vergessen haben, in Ihrer Einkommensteuererklärung Ausgaben geltend zu machen, die Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
  • Aller Voraussicht nach wird Ihr Aussetzungsantrag abgelehnt. Dagegen steht Ihnen wiederum der Einspruch zu, den Sie dann mit einem Antrag auf Stundung der Steuernachzahlung verbinden können.

Nutzen Sie auch diese finanziellen Möglichkeiten

  • Berücksichtigen Sie allerdings, dass das Finanzamt erwartet, dass Sie Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Zahlung der Steuernachzahlung voll ausnutzen und gegebenenfalls auch einen Kredit aufnehmen.
  • Hilfreich ist, wenn Sie eine leicht verwertbare Sicherheit anbieten können. Bei größeren Beträgen kommt eine Grundschuld in Betracht oder ein Lebensversicherungsguthaben.
  • Sollten Sie tatsächlich zahlungsunfähig sein, sollten Sie dieses in Ihrem Antrag auf Stundung ausführlich darlegen und im Idealfall entsprechende Unterlagen beilegen, die Ihre schwierige wirtschaftliche Situation dokumentieren.
  • Sie können den Stundungsantrag unterstützen, indem Sie idealerweise eine erste Teilzahlung anbieten und selbst Termine vorgeben, an denen Sie voraussichtlich weitere Zahlungen werden leisten können.
  • Gegebenenfalls gehen Sie persönlich zum Sachbearbeiter Ihres Finanzamtes und besprechen dort Ihre Situation. Eine persönliche Vorsprache wirkt vertrauensbildend.
  • Fühlen Sie sich mit der Situation überfordert, beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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