Was Sie benötigen
- Stundungsantrag
- Begründung
- Kreditwürdigkeit
Wer es schon einmal erlebt hat, der kann ein Lied davon singen, dass es gar nicht so einfach ist, das Finanzamt davon zu überzeugen, seine Steuernachzahlung in Raten zurückbezahlen zu dürfen. Hier gibt es jedoch einige Dinge die Sie beachten sollten um auch hier einen Erfolg zu erzielen.
Steuernachzahlung - so überzeugen Sie das Finanzamt von Ratenzahlung
- Wenn Sie in die Situation geraten, dass eine Steuernachzahlung zu erwarten ist, dürfen Sie nicht gleich verzweifeln, sollten Sie diese nicht in einer Summe sondern nur in Raten zurückzahlen können.
- Stellen Sie einen formlosen Stundungsantrag und machen Sie in diesem Antrag auch gleich einen Vorschlag, wie Sie sich die Rückzahlung vorstellen.
- Sie sollten dabei bedenken, dass Sie eine Ratenhöhe benennen, die die Rückzahlung binnen 6 Monaten ermöglicht. Bei einem längeren Zeitraum reagiert das Finanzamt nicht sehr begeistert.
- Stellen Sie auf keinen Fall nur einen Antrag auf Ratenzahlung. Das Finanzamt unterscheidet hier besonders sensibel.
- Schreiben Sie auch eine Begründung, die auch das Finanzamt gut nachvollziehen kann. Desweiteren sollten Sie vorher dafür sorgen, dass an Ihrer Kreditwürdigkeit nicht gerüttelt werden kann.
- Besonders von Vorteil ist es dann, mit diesen Unterlagen persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt vorzusprechen. Hier können Sie nochmals persönlich darlegen, weshalb Sie Ihre Steuernachzahlung in Raten bezahlen wollen.
Ein Erfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Bei besonnenem Handeln jedoch, dürfte es kein Problem sein, den Wunsch nach Steuernachzahlung in Raten durchzusetzen.
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