Steuerzahler wissen es leider allzu genau. Eine Steuerschuld kann unter Umständen sehr hoch sein. Wenn dann das notwendige Geld nicht vorhanden ist, beginnt die Suche nach einer Lösung des Problems. Aber auch in solch einer Angelegenheit können Sie als Selbständiger mit dem Finanzamt reden.
Steuerschulden - so können auch Sie als Selbständiger Ratenzahlung beantragen
- Jeder hat das Recht auch Steuerschulden in Raten abzubezahlen. Dies ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft, die sich jeder zu Herzen nehmen sollte, der einmal in diese Situation gerät.
- Vorab muss natürlich auch festgestellt werden, dass nicht alle Steuern in Raten gezahlt werden können.
- Dies ist zum einen die KFZ-Steuer. Diese sollte in einer Summe abgeführt werden. Aber wenn auch hier gar nichts mehr geht, sollten Sie sich so schnell als möglich mit dem zuständigen Finanzbeamten in Verbindung setzen.
- Eine weitere Steuer gerade bei Selbständigen kann ebenfalls nicht in Raten gezahlt werden und zwar die Umsatzsteuervorauszahlung. Diese ist immer in einer Summe fällig. Hier sollten Sie die Absicherung dieser Summen durch Ihre Bank vornehmen lassen.
- Die Umsatzsteuerschuld jedoch können auch Sie als Selbständiger in Raten zurückzahlen. Allerdings muss die Zahlung innerhalb des Jahres erfolgen, in der sie entstanden ist. Eine Übernahme ins nächste Jahr ist wegen der Gefahr der Überschuldung nicht möglich.
- Wenn Sie als Selbständiger merken, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
- Hier wird dann ein Zahlungsplan aufgestellt, damit auch Sie die Schuld in Raten begleichen können.
- Das Wichtigste ist, dass Sie immer einen guten Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt und dem zuständigen Sachbearbeiter halten, dann werden Sie bei einer eventuellen Ratenzahlung keine Schwierigkeiten bekommen.
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