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Steuerschulden - Ratenzahlung als Selbständiger beantragen

Steurschulden - auch Selbständige können Ratenzahlung beantragen.
Steurschulden - auch Selbständige können Ratenzahlung beantragen.
Nicht nur einem normalen Steuerzahler kann es passieren, auch einem Selbständigen und zwar, dass man seine Steuerschulden nicht auf einmal bezahlen kann. Doch ist es auch einem Selbständigen möglich, seine Steuerschulden in Raten zu begleichen? Wer sich bei der Antragstellung auf Ratenzahlung gut mit dem Finanzamt stellt, dürfte hier keine Probleme bekommen.

Steuerzahler wissen es leider allzu genau. Eine Steuerschuld kann unter Umständen sehr hoch sein. Wenn dann das notwendige Geld nicht vorhanden ist, beginnt die Suche nach einer Lösung des Problems. Aber auch in solch einer Angelegenheit können Sie als Selbständiger mit dem Finanzamt reden.

    Steuerschulden - so können auch Sie als Selbständiger Ratenzahlung beantragen

    1. Jeder hat das Recht auch Steuerschulden in Raten abzubezahlen. Dies ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft, die sich jeder zu Herzen nehmen sollte, der einmal in diese Situation gerät.
    2. Vorab muss natürlich auch festgestellt werden, dass nicht alle Steuern in Raten gezahlt werden können.
    3. Dies ist zum einen die KFZ-Steuer. Diese sollte in einer Summe abgeführt werden. Aber wenn auch hier gar nichts mehr geht, sollten Sie sich so schnell als möglich mit dem zuständigen Finanzbeamten in Verbindung setzen.
    4. Eine weitere Steuer gerade bei Selbständigen kann ebenfalls nicht in Raten gezahlt werden und zwar die Umsatzsteuervorauszahlung. Diese ist immer in einer Summe fällig. Hier sollten Sie die Absicherung dieser Summen durch Ihre Bank vornehmen lassen.
    5. Die Umsatzsteuerschuld jedoch können auch Sie als Selbständiger in Raten zurückzahlen. Allerdings muss die Zahlung innerhalb des Jahres erfolgen, in der sie entstanden ist. Eine Übernahme ins nächste Jahr ist wegen der Gefahr der Überschuldung nicht möglich.
    6. Wenn Sie als Selbständiger merken, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
    7. Hier wird dann ein Zahlungsplan aufgestellt, damit auch Sie die Schuld in Raten begleichen können.
    8. Das Wichtigste ist, dass Sie immer einen guten Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt und dem zuständigen Sachbearbeiter halten, dann  werden Sie bei einer eventuellen Ratenzahlung keine Schwierigkeiten bekommen.
    helpster.de Autor:in
    Jürgen Hemminger
    Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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