Ein Urteil kann materiell und formell rechtskräftig sein
- Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtskraft einer Entscheidung und eines Beschlusses bestimmte Rechtswirkungen entfaltet. Es wird unterschieden zwischen der materiellen und der formellen Rechtskraft.
- Nicht die gesamte Entscheidung und die Begründung erhalten Rechtskraft, sondern nur Tenor und Spruchteil. Diese Bestandteile müssen jedoch im Zusammenhang mit den Gründen interpretiert werden.
- Beachten Sie, dass die Frage danach, wann ein Urteil rechtskräftig ist, etwas erläutert werden muss. So erlangt die Entscheidung immer materielle und auch formelle Rechtskraft. Beides ist zu differenzieren.
- Eine Entscheidung hat dann die formelle Rechtskraft, wenn sie unanfechtbar ist, weil es keine Rechtsmittel mehr gibt. Gesetzlich ist dies in § 705 Zivilprozessordnung normiert. Sind noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulässig, so entsteht ein Suspensiveffekt. Die Rechtsmittel sind immer die Berufung und die Revision. Diese können nicht mehr eingereicht werden, wenn die Partei die Frist ablaufen lässt oder ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichtet. Die Verfassungsbeschwerde kann jedoch trotzdem noch angestrebt werden, obwohl die Entscheidung formelle Rechtskraft hat, da dies ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist.
- Die materielle Rechtskraft bezieht sich hingegen auf die inhaltliche Bindungswirkung. Sie kann nur entstehen, wenn die formelle Rechtskraft vorliegt. Aufgrund der materiellen Rechtskraft werden dann Gerichte und die beteiligten Parteien in folgenden Rechtsstreiten auf die Rechtsfolge festgelegt, die rechtskräftig ist. So soll es vermieden werden, dass widersprüchliche Entscheidungen ausgesprochen werden. Diese Bindungswirkung entfaltet sich nur für die am Prozess beteiligten Parteien, Dritte sind nicht betroffen.
Wann die Entscheidung vollstreckbar ist
- Die Rechtskraft wirkt so, dass die richterliche Entscheidung in dem entschiedenen Sachverhalt endgültig wirkt. So tritt Rechtsfrieden und für die Prozessparteien auch Rechtssicherheit ein. Wird dann erneut eine gleichartige Klage erhoben, so wäre der Antrag von Anfang an unwirksam.
- Sie sollten wissen, dass ein Urteil in der darauf folgenden Instanz angegriffen werden kann. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es Bestandskraft erlangt hat. Es hat dann Bestandskraft, wenn es unanfechtbar ist und entweder durch alle Instanzen gegangen ist oder es keine Anträge geben kann, die es anfechten.
- Wann die Entscheidung rechtskräftig ist, ist immer dann relevant, wenn Sie Ansprüche daraus ableiten oder mit dem erwirkten Titel Forderungen geltend machen wollen. Grundsätzlich können Forderungen immer dann abgeleitet werden, wenn die materielle Rechtskraft vorliegt, da diese die formelle voraussetzt.
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