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Ist eine Kündigung per Fax rechtskräftig? - Wissenswertes

Eine Kündigung per Fax kann problematisch sein.
Eine Kündigung per Fax kann problematisch sein.
Eine Kündigung per Fax ist schnell verschickt und spart zudem Porto - doch sie nützt nicht viel, wenn sie in dieser Form gar nicht gültig bzw. rechtskräftig ist.

Für manche Kündigungen sieht das Gesetz ausdrücklich bestimmte Formerfordernisse vor. Wenn ein Fax diesen Erfordernissen dann nicht genügt, ist die per Fax übermittelte Kündigung nicht wirksam bzw. rechtskräftig.

Wann die Kündigung schriftlich erfolgen muss

  • Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sieht das Gesetz in § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausdrücklich die Schriftform vor. Gleiches gilt dem Wortlaut nach für einen Auflösungsvertrag. Für eine Kündigung wie für einen Auflösungsvertrag ist zudem die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Welchen Erfordernissen die sogenannte Schriftform unterliegt, ist in § 126 BGB geregelt. Bei der Schriftform muss die entsprechende Urkunde von demjenigen, der sie ausstellt, "eigenhändig" durch eine Unterschrift mit seinem Namen oder mithilfe eines Handzeichens, das notariell beglaubigt ist, unterzeichnet sein. Das Kriterium der "Eigenhändigkeit" ist bei Versendung eines Faxs allerdings nicht erfüllt.
  • Ist daher für eine Kündigung - wie beispielsweise bei einem Arbeitsverhältnis - ausdrücklich die Schriftform vorgesehen, ist eine Kündigung per Fax nicht wirksam bzw. rechtskräftig.
  • Doch selbst wenn es kein Schriftformerfordernis gibt, ist eine Kündigung per Fax nicht sehr empfehlenswert. Denn der Zugang und der genaue Inhalt des Kündigungsschreibens können nur schwer bzw. gar nicht bewiesen werden. Auch das Sendungsprotokoll beweist in der Regel nicht, dass das Fax auch beim Empfänger eingegangen ist.

Sich den Eingang des Faxes bestätigen lassen

  • Wenn für die Kündigung eines Vertrages nicht schon per Gesetz die Schriftform vorgesehen ist, oder wenn sie sich nicht aus dem zugrunde liegenden Vertrag ergibt, dann kann eine Kündigung per Fax möglich sein.
  • In einem solchen Fall ist es allerdings empfehlenswert, sich den Zugang des Kündigungsschreibens vom Empfänger ausdrücklich bestätigen zu lassen.

Eine Kündigung per Fax ist zwar meist schnell übermittelt, problematisch ist jedoch ihre Wirksamkeit bzw. die Beweisbarkeit der Übermittlung. Ist eine Kündigung per Fax möglich, sollten Sie sich daher sicherheitshalber den Empfang bestätigen lassen.

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