Groß- oder Kleinschreibung von Adverbien
- Sind Sie nun von gestern oder von Gestern? Abgesehen davon, dass Sie wahrscheinlich ein moderner Mensch sind, ist hier die Groß- und Kleinschreibung eindeutig geregelt. Nach der Rechtschreibreform und den Regelungen des Dudens werden Adverbien prinzipiell kleingeschrieben. Sie können sich niemals auf ein Substantiv beziehen. „Von gestern“ wird also immer kleingeschrieben.“. Genau, wie „gestern früh“, oder „Sie ist seit gestern verschwunden.“.
- „Gestern“ wird nur großgeschrieben, wenn das Adverb substantiviert wird. „Er verschwendet keinen Gedanken an Gestern.“. Hier ist das Wort kein Adverb, sondern ein Substantiv.
Von Gestern – Großschreibung nach Adverbien
Anders sieht es mit der Groß- und Kleinschreibung nach den Adverbien aus, die Tageszeiten bezeichnen. Dann werden diese Adverbien wie Substantive behandelt und demzufolge groß geschrieben.
- Beispiel: „Sie befand sich noch im Gestern. Das Heute war für sie noch nicht vorhanden.“. Die Substantivierung ist auch sehr gut an den vorangestellten Artikeln erkennbar. Auch „heute Nachmittag“, „gestern Abend“ oder „vorgestern Nacht“ gehören zu diesen Adverbien, die großgeschrieben werden.
- Dasselbe gilt auch für alle anderen Adverbien. „Das ganze Hin und Her stresst ihn enorm.“. Auch hier helfen die vorangestellten Artikel bei der Wahl von Groß- oder Kleinschreibung.
Sollten Sie sich dennoch unsicher bei der Schreibweise von Adverbien sein, können Sie immer noch auf diverse Rechtschreibprogramme vertrauen. Diese zeigen Ihnen bei der Rechtschreibprüfung automatisch die richtige Schreibweise von Adverbien an.
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