Zu den Grundlagen der deutschen Rechtschreibung gehört die Groß- und Kleinschreibung, denn mit Ausnahme des "ß", existiert jeder Buchstabe als Groß- oder Kleinbuchstabe.
Großschreibung bei Satzanfängen
- Diese Regel der deutschen Schriftsprache lernen schon die Erstklässler: Das Anfangswort eines selbstständigen Satzes wird immer groß geschrieben. Fängt ein Satz mit den Pronomen "du" oder "dich" an, schreibt man das Pronomen groß.
- Die Großschreibung von "du" oder "dich" beinhaltet auch den Gebrauch der beiden Pronomen bei Beginn der wörtlichen Rede. Dazu ein Beispiel: Sie fragte: "Du gehst schon?"
- Achtung: Beginnt ein Satz mit einem Apostroph oder drei Auslassungspunkten so werden diese Zeichen als Satzanfang aufgefasst. Fährt der Satz nun mit den Pronomen "du" oder "dich" fort, gilt hier nicht die Großschreibung der Pronomen, sondern die Kleinschreibung.
Großschreibung bei Überschriften
- Grundsätzlich wird das erste Wort einer Überschrift großgeschrieben. Dabei ist es völlig unwichtig, ob es sich bei der Überschrift um einen Aufsatz, einen Buchtitel, eine Fernsehserie oder einen Zeitschriftentitel handelt.
- Eine Überschrift, die mit den Pronomen "du" oder "dich" beginnt, fällt deshalb auch unter die Regel der Großschreibung. Manche Titel werden bewusst kleingeschrieben, dies liegt dann in der künstlerischen Freiheit des Autors, zählt also nicht zu den verbindlichen Rechtschreibregeln.
Großschreibung in der Anrede
- "Du" und "dich" gehören ebenso wie "Sie" und "Ihr" zu den Anredepronomen. Anredepronomen werden auch Anredefürwörter genannt. Für "Sie" und "Ihr" sowie die davon abgeleiteten Formen, wie zum Beispiel "Ihre" oder "Ihnen", gilt die Großschreibung.
- Die Anredepronomen "du", "dich" oder "dein" und alle abgeleiteten Formen werden kleingeschrieben. Zum Beispiel: "Was hast du heute gemacht?" Im Unterschied dazu: "Was haben Sie heute gemacht?"
- Die Großschreibung von "du" und "dich" kann in persönlichen Briefen verwendet werden. Hier gilt die Großschreibung von "du", "dich" und seinen abgeleiteten Formen als Ausdruck besonderer innerer Verbundenheit mit dem Angesprochenen.
Die Pronomen "du" und "dich" müssen also immer am Satzanfang oder als erstes Wort einer Überschrift groß geschrieben werden. Die Großschreibung beider Wörter kann in persönlichen Briefen erfolgen, muss aber nicht.
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