Großschreibung bei einer Aufzählung
- Sie sitzen vor einem Referat oder möchten einfach nur eine Aufzählung vornehmen. Dabei sind Sie sich unsicher, ob Sie die Groß- oder die Kleinschreibung verwenden müssen. Schließlich gibt es keine Regelung laut Duden. Es ist reine Ermessenssache. Allerdings haben sich doch gewisse Gewohnheiten eingeschlichen.
- So wird bei Aufzählungen, nach denen ein ganzer Satz vorkommt, der erste Buchstabe groß geschrieben. Beispiel: "Folgende Merkmale müssen gegeben sein:
- Das Haus muss trocken sein.
- Die Fenster sollten geöffnet werden.
- Der Boden muss ebenfalls gut durchgetrocknet sein." - Auch bei Titeln und Überschriften wird der erste Buchstabe groß geschrieben. (Beispiel: - Erstes Kapitel). In allen anderen Fällen ist es Ermessenssache.
Kleinschreibung oder nicht bei integriertem Text
Wahrscheinlich fragen Sie sich jetzt, wann Sie denn nun kleinschreiben sollen. Sie können ja schlecht, so wie Sie lustig sind, die Rechtschreibung bestimmen. Auch hier gibt es Anhaltspunkte die Groß- oder Kleinschreibung.
- Möchten Sie eine Aufzählung innerhalb eines Textes bzw. eines Satzes vornehmen, wird hier der Anfangsbuchstabe kleingeschrieben. Hier sind also die Klein- und nicht die Großschreibung zwingend.
- Beispiel: „Es sollten mitgeführt werden: - feste Schuhe, - Regenjacke … Es handelt sich hier um eine fortgeführte Aufzählung. Es werden keine Sätze und somit kein Abschluss gebildet. Bei dieser Art Stichpunkt kommt nach den einzelnen Stichpunkten ein Komma. Nach dem letzten Stichpunkt wird ein Punkt gesetzt. Auch die Trennung mit einem Semikolon ist möglich. Es darf auf keinem Fall ein Punkt nach den Stichpunkten gesetzt werden, wenn es sich nicht um einen abgeschlossenen Satz handelt.
- Achten Sie auf einheitliche Klein- und Großschreibung innerhalb desselben Dokuments. Haben Sie einmal eine Linie gefunden, sollten Sie diese auch beibehalten.
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