Wie findet man einen qualifizierten Gutachter?
Gutachter ist keine geschützte Berufsbezeichnung, daher kann prinzipiell jeder diesen Titel tragen. Leider verrät er wenig über die tatsächliche Qualifikation. Ein Grund, für den Verbraucher bei der Beauftragung von Fachexperten genau hinzusehen. Erfahrene Gutachter für Schimmelschäden erkennen Sie dabei an einer Verbandsanerkennung oder einer Zertifizierung beispielsweise nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Geht es z.B. darum, Schimmel-Gutachten für eine Gerichtsverhandlung zu erstellen, sind öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter zu beauftragen. Diese verfügen nicht nur über eine spezielle Weiterbildung, sondern sie werden auch von der zugehörigen Kammer z.B. der Handwerkskammer überwacht und sind daher auch vor Gericht zugelassen.
Welche Arten von Schimmel-Gutachten gibt es?
Wer einen Schimmelgutachter beauftragt, bekommt je nach Zweck des Gutachtens eine mündliche Stellungnahme, ein schriftliches Kurzgutachten, ein Gutachten im Rahmen amtlicher Beweissicherungsverfahren oder ein Vollgutachten. Die letzten beiden kommen dabei üblicherweise bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen infrage. Stellungnahmen und Kurzgutachten helfen lediglich den Auftraggebern, die Schimmelursache zu finden und die richtigen Sanierungsmaßnahmen zu treffen.
Wer beauftragt den Schimmelgutachter?
Geht es um die Schimmelbeseitigung im selbst genutzten Einfamilienhaus, ist der Eigentümer selbst dafür verantwortlich, den Schimmelgutachter zu beauftragen. Er trägt auch die Kosten, sofern sich das Problem nicht auf unsachgemäß ausgeführte Bauarbeiten zurückführen lässt.
Wer ein Haus oder eine Wohnung mietet und Schimmel feststellt, muss dem Vermieter häufig die eigene Unschuld beweisen. Auch dazu ist ein Gutachter nötig. In diesem Fall können die Mieter ihn auch selbst beauftragen. Lässt sich nachweisen, dass das Problem baulicher Natur ist, übernehmen die Vermieter häufig auch die Kosten.
Beauftragen Vermieter einen Gutachter, gehen Sie der Ursache selbst auf die Spur, ohne die Schuld zuvor einem Mieter oder einer Baufirma zuzuweisen. Die Kosten des Schimmelgutachtens tragen Sie dabei meist selbst.
Steht es Aussage gegen Aussage und Gerichte müssen entscheiden, können diese einen Sachverständigen für Schimmelschäden beauftragen. Sie holen sich damit eine externe Expertise, wobei dann der Schadensverursacher für das Schimmelgutachten die Kosten trägt.
Mein Tipp für Mieter: Haben Sie eine Wohnung gemietet, so muss das Objekt auch ohne Einschränkungen nutzbar sein. Da das bei Schimmelbefall nicht unbedingt möglich ist, stehen Mietern häufig Mietminderungen zu. Wie hoch diese ausfallen und ob Sie Rechtsbeistand benötigen, dabei helfen Ihnen die regionale Mieterschutzbünde weiter.
Wann sollte ein Gutachter beauftragt werden?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Verbraucher einen Gutachter für Schimmel beauftragen sollten:
- Bestimmung der Pilzart bei kleinen Schadensbildern, um gesundheitliche Beeinträchtigungen auszuschließen.
- Ursachenforschung und Lösungen bei Schimmelbefall an mehr als einem halben Quadratmeter Fläche in der Wohnung oder im Haus.
- Identifizieren und Lokalisieren von Schimmelproblemen bei moderigem Geruch und schlechter Luft, obwohl der Schimmel nicht sichtbar ist.
- Ursachenforschung bei Krankheitssymptomen, die auf Sporen zurückzuführen sind, auch ohne sichtbaren Schimmel.
- Beweis der Unschuld des Mieters bei Schimmelproblemen in der Mietwohnung, z.B. Gutachter weist bauliche Ursachen für das Problem nach und entlastet so den Mieter vom Vorwurf des schlechten Lüftungsverhaltens.
Sollte einer dieser Gründe auf Sie zutreffen, ist ein Schimmel-Gutachter für Wohnung oder Haus empfehlenswert. Der Experte erkennt, ob eine Gefahr für Ihre Gesundheit besteht und hilft, Ursache und Lösung des Problems zu finden.
Wie viel kostet das Ganze?
Wie viel ein Gutachter für Schimmel in der Wohnung oder im Haus kostet, hängt vom Schadensbild und vom Auftrag ab.
Der Stundenlohn eines Gutachters liegt bei ca. 80 bis 200 Euro. Mündliche Stellungnahmen sind bereits für 100 bis 200 Euro zu haben. Kurzgutachten gibt es für 200 bis 500 Euro. Für gerichtlich verwertbare Gutachten im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens fallen Kosten in Höhe von 300 bis 600 Euro an. Ausführliche Vollgutachten kosten darüber hinaus etwa 500 bis 1.000 Euro.
Wir haben Ihnen gezeigt, welche Arten von Gutachten es gibt, wann eines erforderlich ist, wer es beauftragt und was das Ganze kostet. Ein Gutachter hilft Ihnen so schnell wie möglich den gesundheitsgefährdenden, ärgerlichen Schimmel loszuwerden.
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