Der Gutachter und der Sachverständige
Wer Berichte über Streitereien liest oder hört, dem kommen immer wieder die Begriffe Gutachter und Sachverständiger unter. Die Frage, was den einen vom anderen unterscheidet, liegt da nahe.
- Die Begriffe Gutachter und Sachverständiger werden umgangssprachlich meist synonym verwendet. Dies ist auch nicht falsch, denn in Bezug auf ihre Tätigkeit gibt es zwischen beiden keinen Unterschied.
- Der Unterschied zwischen dem Gutachter und dem Sachverständigen besteht somit nur in der Verwendung der Begriffe. Gerichte, Behörden und andere Institutionen, die in Streitfällen entscheiden, benutzen offiziell den Begriff Sachverständiger, da dies auch die in Gesetzestexten verwendete Bezeichnung ist. Medien und Privatpersonen verwenden dagegen häufig das Wort Gutachter, das weniger behördensprachlich klingt.
Aufaben und Voraussetzungen der Experten
Die Aufgaben der Gutachter und Sachverständigen sind also die gleichen, es gibt jedoch verschiedene Arten von Sachverständigen.
- Sachverständige sind dafür zuständig fachlich qualifizierte Gutachten zu erstellen. Beauftragt werden können die Experten sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen, Gerichten oder Behörden. In der Regel wird ein Sachverständiger in Streitfällen zurate gezogen, um ein schriftliches Gutachten zu erstellen, in dem er den Sachverhalt aufgrund seines Expertenwissens darlegt.
- Sachverständige beziehungsweise Gutachter gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen. So können beispielsweise Mieter und Vermieter einen Fachmann hinzuziehen, wenn es Streitigkeiten wegen Schimmelbefalls in der Wohnung gibt. Am Experten liegt es dann, festzustellen, ob das Problem an falschem oder mangelndem Lüften liegt oder ob Baumängel dafür verantwortlich sind. Auch wenn es zwischen Unternehmen zum Streit kommt oder wenn ein Handwerker nach Meinung seines Auftraggebers seine Arbeit nicht korrekt erfüllt hat, werden oft Gutachter beauftragt. Sehr häufig kommen Sachverständige während einer gerichtlichen Beweisaufnahme zum Einsatz. Dabei sind die Gutachten der Fachleute nicht verbindlich, sondern sollen lediglich den Prozess der Entscheidung unterstützen.
- Grundsätzlich ist der Begriff des Gutachters oder Sachverständigen nicht geschützt, das heißt, jeder darf sich als solcher bezeichnen. Deshalb wird zwischen verschiedenen Arten von Sachverständigen, nämlich dem freien Sachverständigen, der sich selbst zu einem solchen ernennen kann, dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, dem EU-zertifizierten Sachverständigen, dem staatlich anerkannten Sachverständigen, der meist in Behörden oder anderen öffentlichen Institutionen fest angestellt ist, und dem verbandsanerkannten Sachverständigen unterschieden.
- Entsprechend unterschiedlich sind die Voraussetzungen. Wer beispielsweise in einem Strafverfahren als Sachverständiger ein Gutachten erstellen soll, muss auf diesem Fachgebiet kompetent sein, das heißt normalerweise, dass er oder sie über ein für dieses Gebiet geeignetes Hochschulstudium und eine umfassende Berufserfahrung verfügen muss. Bei handwerklichen Problematiken kann ein Sachverständiger unter Umständen auch ein Handwerksmeister mit Berufserfahrung sein. Auch jene Fachleute, die zum Beispiel von Kammern wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer bestellt werden, werden auf entsprechende Fachkompetenz überprüft, zusätzlich müssen sie persönlich geeignet, sollten also beispielsweise nicht vorbestraft sein. Oft haben sie sich auch entsprechend weitergebildet, denn Verbände, in denen sich Sachverständige zusammenschließen, bieten häufig Weiterbildungsseminare für alle, die über die notwendige berufliche Vorbildung verfügen und gerne Gutachter werden wollen an. Private Bildungseinrichtungen bieten manchmal ebenfalls Kurse für angehende Sachverständige an.
- Wer seine Dienste als freier Sachverständiger anbietet und beispielsweise in privaten Streitereien etwa zwischen Mieter und Vermieter herangezogen wird, muss keine entsprechende fachliche Qualifikation vorweisen. Es ist jedoch möglich, dass Sachverständige, die keine geeignete Ausbildung mit Berufserfahrung haben, wegen unlauteren Wettbewerbs zur Rechenschaft gezogen werden, auch können sie von ihren Auftraggebern oder von Dritten, die durch ein unsachgemäßes Gutachten Schaden erlitten haben, auf Schadenersatz verklagt werden.
Einen Unterschied zwischen Gutachter und Sachverständigem gibt also nur in der Verwendung der Begriffe, die Tätigkeit selbst betreffend, mach es keinen Unterschied, ob der Experte nun mit dieser oder jener Bezeichnung versehen wird.
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