Notwendigkeit einer Vollmacht für Großeltern
- Eine solche Vollmacht sollten erziehungsberechtigte Eltern immer dann erteilen, wenn sie ihre Kinder in die Obhut der Großeltern geben. Selbst für einen kurzfristigen Aufenthalt bei Oma und Opa kann solch eine Vollmacht wichtig sein, wenn die Eltern der Kinder bei einem auftretenden Notfall nicht erreichbar sind. Ohne diese Vollmacht wird z. B. ein Arzt eine Entscheidung der Großeltern nicht akzeptieren. Er muss ihnen nicht einmal eine Auskunft über den Zustand des kranken Kindes geben.
- Ganz wichtig wird eine Vollmacht für Großeltern, wenn diese mit ihren Enkeln gemeinsam in den Urlaub fahren. Oma und Opa übernehmen in diesen Tagen die volle Fürsorge- und Erziehungspflicht für die Kinder. Nur mit diesem Schriftstück sind Großeltern berechtigt, all das zu erlauben, wofür die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist.
- Bei einem Urlaub mit den Enkeln im Ausland kann es ohne die Vollmacht für Großeltern sogar zu Problemen kommen. Schon an der Grenze verlangen einige Staaten diese Vollmacht, um auszuschließen, dass Unberechtigte mit fremden Kindern einreisen. Um diesem Ärger zu entgehen, sollte man diese Vollmacht vor Antritt der Reise bei der zuständigen Behörde beglaubigen lassen.
Vollmachtformular online abrufen oder selbst verfassen
- Für eine Vollmacht für Großeltern gibt es im Internet Musterformulare, die Sie sich herunterladen können. Sie brauchen dann nur noch die freien Felder auszufüllen und die erforderlichen Unterschriften zu leisten.
- Eine Vollmacht für Großeltern können Sie auch formlos selbst erstellen. Dabei sollten Sie jedoch unbedingt beachten, nachfolgende Daten zu erwähnen, um die erforderlichen Rahmenbedingungen einer Vollmacht zu erfüllen. Sie benötigen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Eltern, des Kindes und der bevollmächtigten Großeltern, die zusätzlich noch ihre Personalausweisnummer angeben müssen.
- Achten Sie darauf, die Befugnisse anzugeben und die Befristung für die Gültigkeit der Vollmacht einzutragen. Ebenfalls sollten das Datum und Unterschriften beider erziehungsberechtigter Eltern nicht fehlen.
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