Das sollte die Reisevollmacht beinhalten
- Eine Reisevollmacht für das Kind ist in jedem Fall notwendig, wenn Sie Ihr minderjähriges Kind allein bzw. mit einer befreundeten Familie auf Reisen schicken.
- Dieses Dokument beugt Ärger vor allem an Grenzen vor, wenn es zu Kontrollen der Personalien kommt und es dem Grenzbeamten auffällt, dass Ihr Kind einen ganz anderen Namen trägt und woanders wohnt, als die Familie, mit der es reist. Dann drängt sich der Gedanke an eine Entführung auf.
- Um diesen Ärger vorzubeugen, sollten Sie in der Vollmacht alle Personalien des Kindes schreiben. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummern der Eltern und Passnummern sowie ein kurzer Text, mit wem Ihr Kind mitreist. Beispiel: „Ich bestätige hiermit, dass mein Kind …, geb. am …., wohnhaft in ... mit meinem Einverständnis mit Familie … vom ... bis zum … in die Schweiz verreisen darf. Für diesen Zeitraum übertrage ich Familie … die Personensorge für mein Kind.“. Vergessen Sie nicht die anderen Daten, wie Passnummer und Telefonnummer sowie Ihre Unterschrift.
- Lassen Sie sich diese Vollmacht von einem Notar beglaubigen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Vollmacht für das Kind im fremdsprachigen Ausland
- Bei Reisen ins Ausland, in denen nicht Ihre Muttersprache gesprochen wird, genügt es oftmals nicht, den Text auf Englisch zu verfassen.
- Gerade bei Reisen in exotische Länder sollten Sie sich vor der Reise über die Modalitäten in diesem Land erkunden. Ansprechpartner sind die Botschaften des entsprechenden Landes.
- Auch hier gilt, sich die Vollmacht lieber von einem Notar beglaubigen zu lassen.
- Sollten Sie trotz Reisevollmacht für das Kind Probleme im Ausland bekommen, hilft Ihnen das deutsche Konsulat weiter.
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