Wenn Sie ein fremdes Kind mit in den Urlaub nehmen, übernehmen Sie eine Aufsichtsverpflichtung. Geht irgendetwas schief, insbesondere wenn das Kind zu Schaden kommt, finden Sie sich in einer unangenehmen Situation wieder. Sie sind derjenige, der den Eltern des fremden Kindes erklären muss, was passiert ist.
Auch für ein fremdes Kind sind Sie aufsichtspflichtig
- Sie sollten auf jeden Fall über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, die Sie bei von Ihnen selbst verschuldeten Schadensfällen absichert. Klären Sie vorab, ob auch das Risiko, ein fremdes Kind mit den Urlaub zu nehmen, in den Versicherungsschutz einbezogen ist oder gegebenenfalls zusätzlich versichert werden muss.
- Vergewissern Sie sich, dass ein minderjähriges Kind psychisch in der Lage ist, für den Zeitraum des Urlaubs von seinen Eltern und der ihm vertrauten Umgebung getrennt zu sein.
- Bedenken Sie, dass Sie für die Zeit des Urlaubs nicht nur die Aufsicht, sondern auch die Verpflichtung übernehmen, das Kind zu betreuen und zu beschäftigen.
Nur gegen Haftungsvereinbarung mit in Urlaub nehmen
- Da Sie aus Gefälligkeit heraus handeln, sollten Sie Ihre Haftung für Schadensfälle unbedingt beschränken. Sie übernehmen mit der Aufsichtspflicht die Verantwortung, das Kind zu beaufsichtigen und vor Schadensfällen zu bewahren. Im Schadensfall haften Sie ohne einschränkende Vereinbarung mit den Eltern uneingeschränkt und persönlich, sodass Sie im Extremfall wirtschaftlich orientiert sein könnten.
- Wenn Sie mit dem Auto zum Urlaubsort fahren, besteht die Gefahr eines Autounfalls, bei dem das Kind zu Schaden kommen kann. Verunfallt das Kind beim Baden im Meer oder wird es Opfer einer kriminellen Handlung, müssen Sie sich an Ihrer Aufsichtspflicht messen lassen.
- In diesem Sinne sollten Sie mit den Erziehungsberechtigten des Kindes vereinbaren, dass Ihre Haftung für Schadensfälle auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird. Ihre Haftung für leichte Fahrlässigkeitsfälle können Sie nicht ausschließen.
- Sprechen Sie die Kostenfrage an, falls Sie eine Kostenbeteiligung dafür erwarten, dass Sie ein fremdes Kind mit in den Urlaub nehmen.
Elterliche Vollmacht auf der Reise mitführen
- Lassen Sie sich von den Eltern bescheinigen, dass Sie berechtigt sind, das Kind mit sich zu führen. Im Ausland drohen Ihnen ansonsten Probleme.
- Vereinbaren Sie mit dem Kind klare Verhaltensregeln. Es muss anerkennen, dass Sie der Entscheidungsträger sind und im Zweifel immer das letzte Wort haben.
- Stellen Sie sicher, dass die Eltern das Kind und umgekehrt regelmäßig telefonisch erreichen können.
- Sind mit der Reise oder der Art des Urlaubs besondere Anforderungen verbunden, stellen Sie vorab sicher, dass das Kind diese erfüllen kann.
- Das Kind muss sich mit einem Personalausweis ausweisen können. Prüfen Sie die Geltungsdauer des Personalausweises. Wird ein Visum benötigt, kümmern Sie sich rechtzeitig um die Besorgung.
- Bei Reisen in bestimmte Gebiete sollte der richtige Impfschutz gewährleistet sein. Eine bestehende Impfung gegen Wundstarrkrampf sollte kontrolliert und noch wirksam sein.
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