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Verwarnungsgeld zu spät bezahlt - was nun?

Verwarnung ist ein Friedensangebot.
Verwarnung ist ein Friedensangebot.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhalten Sie von der Obrigkeit eine Verwarnung. Wird das damit meist verbundene Verwarnungsgeld zu spät bezahlt, droht Ihnen der Erlass eines Bußgeldbescheides. Ihnen bleibt zumindest noch die Schadensbegrenzung.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten können Verwaltungsbehörde oder Polizei eine Verwarnung aussprechen und ein Verwarnungsgeld erheben. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten finden Sie weitere Details im Verwarnungsgeldkatalog.

Bei Verwarnungsgeld haben Sie eine Woche Zahlungsfrist

Eine Verwarnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie müssen darüber belehrt werden, dass Sie die Zahlung eines Verwarnungsgeldes ablehnen dürfen. Zahlen Sie das Verwarnungsgeld, gilt dies als Ihr Einverständnis. Eine Verwarnung ist sozusagen ein Friedensangebot der Obrigkeit für den Fall, dass Sie gegen Regeln verstoßen haben.

  • Regelmäßig wird Ihnen einer Frist von einer Woche eingeräumt, in der Sie sich entscheiden können, ob das Verwarnungsgeld bezahlt werden soll oder nicht.
  • Die Verwarnung wird nicht wirksam, wenn das Verwarnungsgeld zu spät bezahlt wird. Sie haben dann die Zahlungsfrist schlicht versäumt. Der Fristablauf ist Voraussetzung, dass die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen kann. Damit wird letztlich das eigentlich Verfahren eingeleitet und der Weg zum Gericht eröffnet.

Haben Sie zu spät bezahlt, zahlen und rufen Sie an

Haben Sie leichtfertig die Frist verpasst, aber kein Interesse, ein Bußgeldverfahren auf dem Gerichtsweg weiterzuverfolgen, sollten Sie das Verwarnungsgeld dennoch bezahlen. Auch wenn es zu spät bezahlt wird, kann es sein, dass der zuständige Beamte das Verwarnungsgeld in Kenntnis der abgelaufenen Frist in Empfang nimmt.

  • Idealerweise sollten Sie persönlich bei dem Sachbearbeiter anrufen, Ihnen die Gründe für Ihre leichtfertige Fristversäumnis schildern und informieren, dass Sie den Betrag bezahlt haben.
  • Zeigt der Sachbearbeiter kein Interesse, sich mit Ihnen einzulassen, ist er nicht verpflichtet, die verspätete Zahlung zu akzeptieren. Allein der Umstand, dass die Verwaltungsbehörde die ihr zu spät zugehende Überweisung annimmt, begründet für sich alleine noch keine stillschweigende Verlängerung der Frist (OLG Köln VR 1984, 15).

Erhalten Sie in der Folge einen Bußgeldbescheid, sollten Sie zur Schadensbegrenzung den insoweit erhöhten Betrag unverzüglich bezahlen. Fühlen Sie sich ungerechtfertigt behandelt, bleibt Ihnen die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dann dürfen Sie sich vor dem Richter rechtfertigen. Beachten Sie, dass dieses Gerichtsverfahren Kosten nach sich zieht und Sie echt gute Gründe haben müssen, um sich erfolgreich zu verteidigen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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