Was Sie benötigen
- Online-Banking oder Überweisungsvordruck
- Geld
Das Bußgeld überweisen
- Auf dem Strafzettel ist die Bankverbindung angegeben, an die Sie das Bußgeld überweisen müssen. Bei Zahlungen ins Ausland benötigen Sie die internationale Kontonummer (IBAN) und die Bankleitzahl (BIC). Diese Daten sind auf dem Bußgeldbescheid bereits angegeben.
- Am einfachsten geht die Überweisung über Online-Banking. Loggen Sie sich dazu auf der entsprechenden Seite Ihrer Bank ein und wählen Sie die Option „Zahlungsverkehr“.
- Die Schweiz nimmt am europäischen SEPA-Verfahren teil, dies ist die günstigere Möglichkeit, um das Geld zu überweisen. Sie können aber auch eine Auslandsüberweisung durchführen. Die Gebühren können sich von Bank zu Bank unterscheiden, gegebenenfalls sollten Sie sie vorher erfragen.
- Für die SEPA-Überweisung bezahlen Sie die gleichen Gebühren wie für eine Inlandsüberweisung. Der Nachteil ist, dass Sie das Geld lediglich in Euro, nicht aber in Schweizer Franken überweisen können. Wenn der fällige Betrag auf dem Bußgeldbescheid nur in SFR angegeben ist, müssen Sie daher sicherstellen, dass auch nach der Umrechnung das Bußgeld vollständig bezahlt ist.
- Für eine Überweisung in Schweizer Franken kommt nur die teurere Auslandsüberweisung in Frage. Für diese wird zusätzlich zu IBAN und BIC auch die Anschrift des Begünstigten und von dessen Bank benötigt. Beim Ausfüllen des Formulars werden Sie gefragt, wie die Gebühren geregelt werden sollen. Gewählt werden kann zwischen der Option, dass Sie und der Zahlungsempfänger jeweils die eigenen Bankkosten übernehmen, oder, dass Sie die kompletten Kosten tragen. Überprüfen Sie vor der Überweisung, ob der Aussteller des Bußgeldes dies verlangt.
- Egal, für welche Überweisungsart Sie sich entscheiden: Füllen Sie das entsprechende Formular einfach mit allen benötigten Angaben aus. Der Verwendungszweck, den Sie angeben müssen, sollte auf dem Bußgeldbescheid stehen.
- Wenn Sie die Überweisung lieber vor Ort bei Ihrer Bank abgeben möchten, erhalten Sie dort gegebenenfalls einen Vordruck für beide Überweisungsmöglichkeiten.
Strafzettel aus der Schweiz unbedingt bezahlen
- Der Bußgeldbescheid aus der Schweiz wird Ihnen aufgrund des Rechtshilfeabkommens nach Deutschland zugestellt. Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, kann die deutsche Polizei die Strafe zwar nicht vollstrecken – aber ignorieren sollten Sie den Strafzettel auch nicht.
- In der Schweiz dauert es mehrere Jahre, bis ein Verkehrsvergehen verjährt ist. Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlt haben, werden Sie also gegebenenfalls ins Fahndungsregister aufgenommen. Falls Sie dann vor Ablauf der Verjährungsfrist wieder in die Schweiz fahren und an der Grenze oder bei einer Personenkontrolle erwischt werden, müssen Sie das Bußgeld zuzüglich saftiger Gebühren nachzahlen – dann wird es richtig teuer und unangenehm. Da ist es besser, das Bußgeld gleich ordnungsgemäß zu bezahlen.
- Bei einer verspäteten Zahlung können Verzugszinsen fällig werden, die Fristen zur Überweisung des Bußgeldes sollten Sie also unbedingt einhalten.
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