Wenn Sie aus einer Warenlieferung oder Dienstleistung Geld zu bekommen haben, läuft das in der Regel so ab, dass Sie nach erfolgter Dienstleistung oder Warenlieferung eine Rechnung stellen. Doch damit ist noch nicht gewährleistet, dass Sie auch Ihr Geld bekommen. Deshalb sollten Sie hier richtig vorgehen.
Eine Zahlungsfrist setzen - so handeln Sie richtig
- Das Zahlungsziel für die Bezahlung einer Rechnung sind in der Regel 14 Tage. Dies kann von Fall zu Fall natürlich auch etwas abweichen.
- Sie sollten auf jeden Fall kein längeres Zahlungsziel ansetzen. Hat der Schuldner bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, so schreiben Sie ihm eine freundliche Erinnerung und setzen ihm nochmals eine Frist von zirka 10 Tagen.
- Wenn auch diese Zahlungsfrist fruchtlos abläuft, so senden Sie dem Schuldner eine Mahnung mit einem letzten Zahlungsziel von wiederum maximal 10 Tagen.
- Nach einem weiteren fruchtlosen Fristablauf, besorgen Sie sich im Schreibwarenhandel einen Vordruck für das gerichtliche Mahnverfahren. Dieses füllen Sie vollständig aus und senden es an das zuständige Amtsgericht, wo es dann auf Vollständigkeit geprüft wird. Danach sendet das Gericht den Mahnbescheid an den Schuldner. Nun hat dieser Zeit, innerhalb von 14 Tagen die Summe zu bezahlen oder Einspruch einzulegen.
- Legt er Einspruch ein, geht die Sache in das gerichtliche Verfahren weiter, das bedeutet es wird unweigerlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
- Folgt jedoch kein Einspruch und keine Zahlung, so erhält der Schuldner einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid und hat nun nochmals 14 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen.
- Wird auch innerhalb dieser Zahlungsfrist nicht gezahlt, erhalten Sie einen so genannten Titel. Das bedeutet, dass Sie nun einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der Summe beauftragen können.
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