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Zahlungsfrist setzen - so machen Sie es richtig

Eine Zahlungsfrist setzen - so handeln Sie richtig
Eine Zahlungsfrist setzen - so handeln Sie richtig
In der heutigen Zeit kommt es ziemlich oft vor, dass ein Schuldner keine Zahlung leistet. Man sollte denken, dass es normal ist, dass man für eine Ware oder Dienstleistung auch bezahlen muss. Es gibt aber auch eine Klientel, die es gar nicht einsieht ihre Schulden angemessen zu begleichen. Hier gibt es bereits im Vorfeld nur die Möglichkeit eine Zahlungsfrist zu setzen.

Wenn Sie aus einer Warenlieferung oder Dienstleistung Geld zu bekommen haben, läuft das in der Regel so ab, dass Sie nach erfolgter Dienstleistung oder Warenlieferung eine Rechnung stellen. Doch damit ist noch nicht gewährleistet, dass Sie auch Ihr Geld bekommen. Deshalb sollten Sie hier richtig vorgehen.

    Eine Zahlungsfrist setzen - so handeln Sie richtig

    1. Das Zahlungsziel für die Bezahlung einer Rechnung sind in der Regel 14 Tage. Dies kann von Fall zu Fall natürlich auch etwas abweichen.
    2. Sie sollten auf jeden Fall kein längeres Zahlungsziel ansetzen. Hat der Schuldner bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, so schreiben Sie ihm eine freundliche Erinnerung und setzen ihm nochmals eine Frist von zirka 10 Tagen.
    3. Wenn auch diese Zahlungsfrist fruchtlos abläuft, so senden Sie dem Schuldner eine Mahnung mit einem letzten Zahlungsziel von wiederum maximal 10 Tagen.
    4. Nach einem weiteren fruchtlosen Fristablauf, besorgen Sie sich im Schreibwarenhandel einen Vordruck für das gerichtliche Mahnverfahren. Dieses füllen Sie vollständig aus und senden es an das zuständige Amtsgericht, wo es dann auf Vollständigkeit geprüft wird. Danach sendet das Gericht den Mahnbescheid an den Schuldner. Nun hat dieser Zeit, innerhalb von 14 Tagen die Summe zu bezahlen oder Einspruch einzulegen.
    5. Legt er Einspruch ein, geht die Sache in das gerichtliche Verfahren weiter, das bedeutet es wird unweigerlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
    6. Folgt jedoch kein Einspruch und keine Zahlung, so erhält der Schuldner einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid und hat nun nochmals 14 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen.
    7. Wird auch innerhalb dieser Zahlungsfrist nicht gezahlt, erhalten Sie einen so genannten Titel. Das bedeutet, dass Sie nun einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der Summe beauftragen können.
    helpster.de Autor:in
    Jürgen Hemminger
    Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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