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TÜV: 1 Monat überzogen - was ist zu tun?

TÜV abgelaufen? - Das gibt Ärger.
TÜV abgelaufen? - Das gibt Ärger.
Wenn Sie den TÜV, also die Hauptuntersuchung, 1 Monat überzogen haben, müssen Sie schnell handeln, denn es gibt keine Karenzzeiten mehr. Melden Sie sich umgehend beim TÜV oder einer anderen entsprechenden Organisation zur HU an.

TÜV-Fristen dürfen nicht überzogen werden

Die Frist für die Gültigkeit der TÜV-Bescheinigung zählt ab dem Monat und Jahr, an dem Sie das letzte Mal mit dem Fahrzeug bei der HU waren. Wenn Sie also im Mai die letzte HU hatten, müssen Sie auch wieder im Mai zur nächsten. Sie haben den TÜV also schon um einen Monat überschritten, sobald der Juni beginnt.

  • Im aktuellen Bußgeldkatalog heißt es wörtlich zum Thema "zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt": Tatbestand: Fristüberschreitung, bis 2 Monate 15 €. Wenn Sie also, um beim Beispiel zu bleiben, im Juni kontrolliert werden, dann ist ein Betrag von 15 € fällig.
  • Weiter mit dem Beispiel bedeutet dies, wenn Sie im Juli oder August kontrolliert werden, dann müssen Sie mit 25 € rechnen.
  • Das Verwarnungsgeld kann auch mehrfach erhoben werden, nämlich immer dann, wenn Sie erneut mit der TÜV-Überschreitung auffallen. Sie können natürlich nicht bei einer einzigen Fahrt mehrfach belangt werden, aber ein tägliches "Knöllchen" am geparkten Wagen ist erlaubt. Oder eines, wenn Sie morgens zur Arbeit fahren und 1 weiteres auf dem Heimweg.
  • Es ist also eindeutig, auch wenn der TÜV nur um einen Monat überzogen worden ist, müssen Sie schon mit Verwarnungsgeld rechnen. Bedenken Sie, dass der Monat ab dem 1. gerechnet wird, also so gesehen der TÜV am 1. des folgenden Monats schon 4 Wochen abgelaufen ist.

Glauben Sie niemandem, der Ihnen erzählt, dass bis zu 2 Monaten nichts passieren kann. Im Bußgeldkatalog steht etwas anderes.

Ihre Möglichkeiten bei Überziehung von 1 Monat

  • Vereinbaren Sie sofort einen Termin mit der Werkstatt, beim TÜV oder bei einer anderen Organisation, die berechtigt ist, die Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.
  • Fahren Sie nicht unnötig mit dem Fahrzeug, bevor Sie die fällige HU nachgeholt haben. Auch 1 Monat kostet wie erwähnt schon Geld.
  • Parken Sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum, denn auch ein geparktes Fahrzeug nimmt am Straßenverkehr teil. Sie können also auch ein Verwarnungsgeld bekommen, wenn Ihr Auto nur vor der Tür parkt.
  • Mit etwas Glück können Sie auf Kulanz hoffen, wenn Sie, bevor das Verwarnungsgeld ausgesprochen worden ist, mit dem Beamten reden und diesem erklären, dass Sie schon einen Termin beim TÜV haben bzw. (sofern es der Wahrheit entspricht) auf dem Weg dorthin sind.

Da Sie wissen, wann Sie zum TÜV müssen, und da Sie ab dem 1. eines Monats den Besuch einplanen können, Sie also 4 Wochen Zeit haben, der Verpflichtung nachzukommen, haben Einsprüche gegen ein einmal ausgesprochenes Verwarnungsgeld in der Regel keinen Erfolg. Der TÜV wird von Ihnen bewusst und vorsätzlich überzogen, da gibt es keine Gnade.

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