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Vermögensaufstellung bei einem Erbe - so gelingt sie

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Erbschaft weckt Begehrlichkeiten.
Erbschaft weckt Begehrlichkeiten.
Wer erbt, erbt auch Verantwortung. Als Erbe müssen Sie auf Veranlassung des Nachlassgerichts oder eines Pflichtteilsberechtigten eine Vermögensaufstellung anfertigen. Sie sollten dazu einige Gegebenheiten kennen.

Sind Sie Erbe geworden, liegt es in Ihrem eigenen Interesse, eine Vermögensaufstellung vorzunehmen. Stellen Sie fest, dass der Nachlass überschuldet ist, dürfen Sie das Erbe binnen einer Frist von sechs Wochen seit dem Zeitpunkt des Erbfalls ausschlagen.

Versäumen Sie diese Frist, haften Sie den Gläubigern des Erblassers mit Ihrem eigenen Vermögen. Sie können dann allenfalls noch die Nachlassinsolvenz beantragen.

Als Erbe müssen Sie Auskunft erteilen

  • Das Nachlassgericht wird Sie als Erbe auffordern, eine Vermögensaufstellung anzufertigen und beim Gericht einzureichen. Hintergrund ist, festzustellen, ob die Nachlasswerte die Ihnen zustehenden steuerlichen Freibeträge (Ehegatten: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Stand 2012) übersteigen und Sie erbschaftssteuerpflichtig sind.
  • Außerdem kann ein Pflichtteilsberechtigter, der selbst nicht Erbe ist, von Ihnen Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen (§ 2314 BGB). Der Pflichtteilsberechtigte kann nämlich die Hälfte des ihm nicht zustehenden gesetzlichen Anteils verlangen. Sein Wert richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.
  • Als Erbe sind Sie berechtigt, den Nachlass in Ihren persönlichen Besitz zu nehmen. Sichten Sie alle Unterlagen. Erstellen Sie danach die Vermögensaufstellung in einer Liste.

Vermögensaufstellung erfasst Aktiva und Passiva

  • Stellen Sie den Bargeldbestand fest, das Guthaben bei Sparkassen, Banken und Bausparkassen sowie den Bestand an Wertpapieren. Stichtag ist der Todestag des Erblassers.
  • Prüfen Sie, ob der Erblasser Forderungen gegen Dritte aus Darlehen, Mietverhältnissen, Arbeitsverhältnissen, Lebensversicherungen oder Steuererstattungsansprüche besitzt.
  • Geben Sie wertvolle Sammlungen (Antiquitäten, Briefmarken), Kunstgegenstände und Schmuck sowie verwertbare Einrichtungsgegenstände des Hausrats an. Beschreiben Sie die Gegenstände und schätzen Sie den Wert.
  • Bezeichnen Sie unternehmerische Beteiligungen des Erblassers.
  • Erfassen Sie den Grundbesitz des Erblassers. Schätzen Sie den Wert anhand der Wohnfläche, des Baujahrs und des baulichen Zustandes. Orientieren Sie sich an der Brandversicherungsurkunde der Gebäudeversicherung.

Verbindlichkeiten mindern den Nachlasswert

  • Auf der Passivseite der Vermögensaufstellung sind die Nachlassverbindlichkeiten am Todestag zu erfassen. Dazu gehören auf dem Grundbesitz lastende Hypotheken und Grundschulden, Miet- und Steuerrückstände, Krankheitskosten, vor allem aber die Kosten der Beerdigung.
  • Wenn Sie die Verbindlichkeiten von den Vermögenswerten abziehen, erhalten Sie den Wert des Nachlasses. Soweit Sie Zweifel an einzelnen Werten haben, sollten Sie einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.
  • Erstellen Sie die Vermögensaufstellung ehrlich. Unter Umständen müssen Sie Ihre Auskünfte eidesstattlich versichern oder behördlicherseits überprüfen lassen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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