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- Vermittlungsvorschlag
Vermittlungsvorschlag ablehnen? - Das sollten Sie beachten
- Wenn Sie sich arbeitslos oder arbeitssuchend melden und Bezüge vom Arbeitsamt erhalten, erhalten Sie Vermittlungsvorschläge mit Arbeitsangeboten, auf die Sie sich bewerben sollen und die sie nicht einfach so ablehnen sollten. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich auf diese Vermittlungsvorschläge bewerben.
- Sie stehen grundsätzlich in der Pflicht sich auf jeden Vermittlungsvorschlag zu bewerben. Sie bekommen zu jedem Vermittlungsvorschlag eine Rechtsmittelbelehrung. Lesen Sie sich diese aufmerksam durch. Wenn Sie sich keinesfalls auf diesen Vorschlag bewerben wollen, halten Sie unverzüglich Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter. Er kann Sie über die eintretenden Rechtsfolgen belehren und Ihnen genau ausrechnen, wie sich Ihr Ablehnen auf Ihre Sozialbezüge auswirken wird. Pauschal können Sie dies nicht im Internet ermitteln, dies ist stets in jedem Einzelfall unterschiedlich.
- Ist der Vermittlungsvorschlag rechtswidrig, weil beispielsweise die Rechtsmittelbelehrung fehlt, so legen Sie Widerspruch ein. In diesem Fall müssen Sie auch mit Ihrem Arbeitsvermittler Rücksprache halten.
- Suchen Sie immer die direkte Kommunikation mit Ihrem Arbeitsvermittler, das erspart Ihnen einerseits Rechtsfolgen, von denen Sie vorher noch nichts wissen und andererseits zeigen Sie, dass Sie aktiv suchen und arbeitswillig sind. Sie sollten sich unabhängig von den Vermittlungsvorschlägen der Agentur für Arbeit selbst bewerben und eigenständig nach einer neuen Arbeitsstelle suchen. So erhöhen Sie Ihre Chance ein Stellenangebot zu finden, das genau Ihren Vorstellungen entspricht. Nehmen Sie Ihre berufliche Zukunft selbst in die Hand.
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