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Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld - so erhalten Sie sie

Sie müssen dem Antrag auf Elterngeld eine Verdienstbescheinigung hinzufügen.
Sie müssen dem Antrag auf Elterngeld eine Verdienstbescheinigung hinzufügen.
Wer den Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle einreicht, muss eine Verdienstbescheinigung hinzufügen. Der Bemessungsmaßstab für das Elterngeld ist Ihr Verdienst, daher ist dieses Dokument besonders wichtig für Ihre Berechnung.

Verdienstbescheinigung für den Antrag auf Elterngeld anfordern

  • Zuerst sollten Sie wissen, dass Sie sich für Ihren Antrag auf Elterngeld an die örtlich zuständige Elterngeldstelle in Ihrer Stadt wenden.
  • Gesetzlich geregelt sind die Formalitäten in dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, das kurz BEEG genannt wird.
  • Sie können das Elterngeld beantragen, sobald Ihr Kind das Licht der Welt erblickt. Sie sollten sich demnach frühzeitig um die Antragsformulare kümmern.
  • Beachten Sie, dass Sie eine Verdienstbescheinigung hinzufügen müssen. Sie können die Verdienstbescheinigung im Internet herunterladen und ausdrucken.  
  • Sie können Sie auch bei Ihrer örtlich zuständigen Elterngeldstelle schriftlich anfordern. Hierzu müssen Sie vorab die Anschrift herausfinden. Dies können Sie auf der Webseite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Ihres Bundeslandes tun.
  • Die Verdienstbescheinigung für Ihren Antrag auf Elterngeld wird Ihnen dann unverzüglich zugesendet.
  • Das Dokument muss dann von der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers ausgefüllt werden und Ihrem Antrag auf Elterngeld hinzugefügt werden.

Wissenswertes über die Berechnung von dem Elterngeld

  • Die Verdienstbescheinigung muss unbedingt Ihrem Antrag auf Elterngeld beigefügt werden.
  • Beachten Sie, dass das Elterngeld berechnet wird, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Verdienstbescheinigung der bearbeitenden Elterngeldstelle vorliegt.
  • Die Zahlung beträgt dann üblicherweise 67 Prozent Ihres Verdienstes.
  • Wird Ihnen der Betrag nicht schnell genug ausgezahlt und können Sie dieses Problem nicht mit der zuständigen Elterngeldstelle beheben, so wenden Sie sich an die Bezirksregierung Ihres Bundeslandes und dort an die Fachaufsicht BEEG. Dies ist die nächsthöhere Behörde.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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