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Geschwisterbonus beantragen - so klappt's

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Genießen Sie Zeit mit Ihren Kindern.
Genießen Sie Zeit mit Ihren Kindern.
Bei der Geburt Ihres Kindes oder nach einer Adoption steht Ihnen Elterngeld zu. Hier erfahren Sie, wie Sie für weitere im Haushalt lebende Kinder zusätzlich zum Elterngeld den Geschwisterbonus beantragen können.

Generelle Voraussetzungen für das Elterngeld

Elterngeld und gegebenenfalls einen Geschwisterbonus erhalten Sie, wenn Sie sich um ein eigenes oder ein adoptiertes Kind kümmern und auf die Ausübung Ihres Berufes in dieser Zeit verzichten.

  • Sie bekommen für 12 Monate 67 % des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate oder für 24 Monate 33,5 %. Der Partner kann für zwei weitere Monate Elterngeld erhalten. Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor der Bezugsphase kein regelmäßiges Einkommen bezogen, bekommen Sie 300 Euro pauschal.
  • Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben und Sie müssen für es sorgen. Wohnt das Kind nicht mehr bei Ihnen, erlischt der Anspruch.
  • Der Zeitraum kann nicht wie zum Beispiel bei der Elternzeit verschoben werden, er muss in den ersten Monaten nach der Geburt genommen werden. Die insgesamt 14 Monate können zwischen den Partner beliebig aufgeteilt werden. Ausnahme, es müssen mindestens zwei Monate pro Partner sein.

So können Sie Elterngeld beantragen

  • Elterngeld und auch den Geschwisterbonus beantragen Sie bei dem Familienministerium Ihres Bundeslandes. Die zuständige Stelle können Sie durch Eingabe Ihrer Adresse im Internet erfragen.
  • Das Elterngeld können Sie auch online beantragen und die Unterlagen per Post vervollständigen. Die Homepage zum Beantragen finden Sie mithilfe einer Suchmaschine. 
  • Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie eine Aufstellung des Verdienstes der letzten zwölf Monate. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung.

Darauf sollten Sie beim Geschwisterbonus achten

  • Wenn das erste Kind unter drei Jahren ist oder Sie zwei weitere Kinder unter sechs haben, erhalten Sie mindestens 75 Euro pro Monat Geschwisterbonus. Wenn Sie für ein Geschwisterkind einen Antrag auf Elterngeld stellen, geben Sie an, dass es sich um Ihr zweites bzw. drittes Kind handelt.
  • Als Hartz-IV-Empfänger müssen Sie den Geschwisterbonus auf Ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Geben Sie den Geschwisterbonus nicht an, kann es Ihnen passieren, dass Sie ihn nachträglich zurückzahlen müssen.
  • Der Geschwisterbonus macht mindestens 10 zusätzliche Prozent des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus aus. Wenn 10 % des Elterngeldes in Ihrem Fall weniger als 75 Euro wären, wird der Geschwisterbonus automatisch auf 75 Euro aufgestockt.
  • Der Geschwisterbonus wird dann zusammen mit dem Elterngeld überwiesen. Allerdings müssen die Geschwisterkinder und die anspruchsberechtigte Person alle in einem Haushalt leben.
helpster.de Autor:in
Ariane Windsperger
Ariane WindspergerAriane ist im Finanzsektor tätig wodurch sie eine Expertin der Kategorie Geld ist. Auch im Bereich Beruf & Karriere gibt sie ihr Wissen gerne weiter und hat immer ein paar Tipps parat.
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