Was Sie benötigen
- Mantelbogen der Steuererklärung
- evtl. Anlage N
Wissenswertes zum Elterngeld und Steuern
Viele fragen sich jetzt wahrscheinlich, warum das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden muss, wenn es gar nicht versteuert wird. Dies hat die nachstehenden Gründe:
- Das Elterngeld wird bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes herangezogen. Dies bedeutet, dass es zum Einkommen dazugezählt wird, wenn das Finanzamt den persönlichen Steuersatz ermittelt.
- Anschließend wird dieser errechnete Steuersatz für die restlichen Einkommensarten verwendet.
- Beachten Sie hierbei, dass auf das Elterngeld selbst keine Steuer erhoben wird.
- Denken Sie dabei an zusammenveranlagte Paare, die hierdurch einen höheren Steuersatz erhalten könnten. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Mutter als Hausfrau Elterngeld beantragt und vorher kein Einkommen hatte.
Was Sie bei der Steuererklärung beachten sollten
Aus den oben genannten Gründen müssen Sie das Elterngeld immer in der Steuererklärung angeben. Hierzu stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wenn Sie Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen, dann müssen Sie das Elterngeld in der Anlage N eintragen. Hierzu steht eine eigene Rubrik mit der Bezeichnung "Andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen" zur Verfügung.
- Falls Sie keine Anlage N abgeben müssen, weil Sie entweder selbstständig sind oder als Hausfrau keine weiteren Einkünfte haben, dann müssen Sie das Elterngeld im Mantelbogen eintragen. Die Zeile nennt sich in diesem Fall "Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen".
- Denken Sie immer daran, dass Sie die Bescheinigung von der Elterngeldstelle beilegen.
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