Was Sie benötigen
- Den Anspruch auf Verdienstausfall
Niemand ist gewappnet davor eventuell irgendwann einmal einen Unfall zu erleiden, der dann aber nicht selbst verschuldet ist. Die langläufige Regel in solch einem Fall besagt, dass dann der Unfallverursacher dem Geschädigten seinen Verdienstausfall ersetzen muss. Doch ist es oft nicht so einfach, eine solche Verdienstausfallberechnung durchzuführen.
Eine Verdienstausfallberechnung wird immer auf den Einzelfall bezogen durchgeführt
Die Berechnungsgrundlage eines Verdienstausfalles für Selbständige und Nichtselbständige unterscheiden sich natürlich erheblich.
- Da bei einem Selbständigen ausser dem reinen Verdienstausfall weitere Faktoren wie zum Beispiel entgangene Aufträge, Versicherungsleistungen oder andere Kosten mit in die Verdienstausfallberechnung einfliessen, sind dessen Ansprüche in der Regel natürlich erheblich höher als die eines Nichtselbständigen.
- Da ein Arbeitnehmer zumeist gleichbleibende Einkünfte erzielt, wird hier ein gewisser zurückliegender Zeitpunkt in Ansatz gebracht bei der Berechnung des Einkommensschadens.
- Da jedoch im Laufe eines Jahres weitere Zahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld dazukommen, wird in der Regel ein zurückliegender Zeitpunkt von einem Jahr in Anrechnung gebracht.
- Bei Sonderzahlungen für bestimmte Personen wie zum Beispiel Spesen oder Auslandszulagen wird erst einmal geprüft, ob diese als regelmäßiges Einkommen gewertet werden kann.
- Die Verdienstausfallberechnung wird in der Regel durch einen Anwalt für Arbeitsrecht und das zuständige Gericht durchgeführt.
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