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Berufsgenossenschaftsrente - Wissenswertes

Unfälle in der Arbeit passieren schnell.
Unfälle in der Arbeit passieren schnell.
Manche Berufe führen zu Berufskrankheiten. In anderen ist die Arbeit gefährlich genug, dass dabei Unfälle passieren, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Aber selbst bei eigentlich harmlosen Berufen kann auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall passieren, der langfristige Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hat. In solchen Fällen kommt die Berufsgenossenschaftsrente zum Tragen.

Niemand ist vor Unfällen und Berufskrankheiten gefeit. Wichtig ist dann, dass über die zuständige Berufsgenossenschaft die wirtschaftlichen Auswirkungen mit einer Berufsgenossenschaftsrente aufgefangen werden.

Die Voraussetzungen der Berufsgenossenschaftsrente

  • Wie der Name es bereits andeutet, hat die Berufsgenossenschaftsrente etwas mit der beruflichen Tätigkeit zu tun. Eine der Voraussetzungen, damit überhaupt eine BG-Rente infrage kommt, besteht also in einer Verbindung von Erkrankung oder Verletzung mit dem Beruf. Ein Unfall beim Fußballspiel in der Freizeit kann zwar dauerhaft zur Arbeitsunfähigkeit führen, löst aber nicht die Berufsgenossenschaftsrente aus. Er hat nichts mit der beruflichen Tätigkeit als solcher zu tun. In diesen Fällen sind Sie auf eine private Unfallversicherung angewiesen und natürlich Ihre normale Rentenversicherung.
  • Die BG-Rente ist nur möglich bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Berufliche Wegeunfälle, die während der Arbeitszeit passieren, sind ebenfalls abgedeckt. Daneben wird eine Berufsgenossenschaftsrente noch gezahlt, wenn eine Krankheit entsteht, die durch ihren Zusammenhang mit der Tätigkeit als Berufskrankheit anerkannt ist.
  • Bevor überhaupt eine Berufsgenossenschaftsrente gezahlt wird, steht immer die Wiederherstellung der Arbeitskraft im Vordergrund. Sie können davon ausgehen, dass Ihre zuständige Berufsgenossenschaft alles unternehmen wird, um Sie wieder gesund oder zumindest arbeitsfähig zu machen. Dazu gehören Rehabilitationsmaßnahmen, Wiedereingliederungen und auch die Suche nach Alternativen für Sie am passenden Arbeitsmarkt.
  • Die Berechnung der Berufsgenossenschaftsrente beruht auf dem letzten Jahreseinkommen vor dem Eintritt des Berufsunfalls oder der Berufskrankheit. Sie wird in ihrer Höhe außerdem an den Grad Ihrer Erwerbsminderung (MdE) gekoppelt. Für die Feststellung werden Sie in der Regel zu einem Gutachter müssen, der das Maß der Erwerbsminderung feststellt. Mindestens 20 Prozent sind für die Berufsgenossenschaftsrente erforderlich. Bei Verschlimmerung des Zustands kann sie sich auf Antrag erhöhen.

Besonderheiten der BG-Rente

  • Erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente, kommt es gewöhnlich zu Kürzungen. Es gibt anrechnungsfreie Beträge und Kappungsgrenzen, die dafür sorgen, dass ein Höchstbetrag nicht überschritten wird. Aus diesem Grund sind beim regulären Rentenantrag alle Einnahmen, auch die aus der Berufsgenossenschaftsrente, immer anzugeben.
  • Eine Berufsgenossenschaftsrente ist steuerfrei. Damit unterscheidet sie sich von fast allen anderen Rentenzahlungen, über die das Finanzamt in der Anlage R informiert werden will. Der Grund für diese besondere Beurteilung liegt darin, dass eine Berufsgenossenschaftsrente im Charakter dem Schmerzensgeld ähnelt. Sie ist ein Ausgleich für erlittene Schmerzen und Gesundheitsschäden.
  • Ganz anders wird die Berufsgenossenschaftsrente eingestuft, wenn Sie staatliche Hilfen wie Hartz 4 in Anspruch nehmen müssen. Sie ist dann nicht mehr gedanklich dem Schmerzensgeld zugeordnet, sondern zählt als anrechenbares Einkommen. In diesen Fällen wird die Berufsgenossenschaftsrente wie der Ausgleich für einen Verdienstausfall gerechnet. Sie wird von Ihrem Anspruch auf Hartz 4 abgezogen.

Die Berufsgenossenschaftsrente der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein wichtiger Teil der finanziellen Absicherung für den Notfall.

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