Ins Taxi gekotzt - was kostet das den Verursacher?
- Wer Taxi fährt, hat es nicht immer leicht. Besonders dann, wenn man einen Fahrgast befördert, der plötzlich seinen gesamten Mageninhalt im Auto entleert. Das ist nicht nur für beide Seiten unangenehm, es stellt sich auch die Frage, was passiert jetzt, wenn ins Fahrzeug gekotzt wurde? Zumindest ist eines klar: So kann der Fahrer keine weiteren Fahrgäste mehr aufnehmen.
- Natürlich wird Ihnen die Situation peinlich sein. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Fahrer das Fahrzeug so lange stehen lassen muss, bis das Malheur beseitigt ist. Die Konsequenzen haben auf jeden Fall Sie zu tragen. Und unter Umständen kostet sie das mehr, als nur die Reinigung der Sitze.
Wer zahlt die Verunreinigung?
- Auf jeden Fall ist es für beide Seiten ein Ärgernis, wenn Sie ins Taxi gekotzt haben. Denn bei einer geringen Verschmutzung darf der Fahrer das unappetitliche Übel nämlich selber beseitigen. Trotzdem werden Sie dafür haftbar gemacht. Zumindest kostet Sie das die Reinigungsmittel und den Umsatz des Fahrers.
- In jeder Hinsicht haben Sie zweierlei Schäden verursacht. Einmal den Schaden am Wagen, denn der Schlamassel muss ja gereinigt werden. Es entstehen aber auch Ausfallszeiten des Fahrers, die man Ihnen in Rechnung stellen wird. Da kann schon ein nettes Sümmchen zusammenkommen.
- Sollten Sie sich genialerweise so erbrochen haben, dass Sie sogar die Lüftungsschlitze getroffen haben, wird es noch teurer. Der Wagen wird dann wahrscheinlich in eine Werkstatt gebracht werden, damit die Lüftungsschläuche ausgetauscht werden. Im schlimmsten Fall kommt dann eventuell sogar eine vierstellige Summe auf Sie zu.
- Allerdings werden Sie wahrscheinlich nicht auf der Rechnung sitzen bleiben. Denn es kommt auch immer auf die Umstände an, unter denen Sie ins Taxi gekotzt haben. Waren Sie stark alkoholisiert und es war abzusehen, dass Sie sich wahrscheinlich erbrechen werden, kann es vorkommen, dass Sie nur die Hälfte zahlen müssen. Die andere Hälfte wird dann dem Fahrer zulasten gelegt.
- Sollten Sie sich aufgrund einer Krankheit übergeben haben und der Fahrer konnte nirgendwo anhalten, wird Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden problemlos übernehmen und es kostet Sie gar nichts.
In dem Fall, dass nur die Polster ein wenig in Mitleidenschaft gezogen wurden, haben Sie immer noch die Möglichkeit, dem Fahrer anzubieten, die Sitze selber zu reinigen. Die entstandenen Fahrtkosten müssen Sie natürlich zahlen und eventuell einen Obolus an den Fahrer für seinen entstandenen Verdienstausfall.
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