Was Sie benötigen
- Nebenjob
Die Zahl der Menschen, die einem Nebenjob nachgehen, steigt in Deutschland drastisch an. Sich nebenbei noch einige Euro dazuverdienen, ist ein willkommenes Zubrot. Die meisten, die dies tun, benötigen diese Zusatzeinnahme sehr dringend. Die Klientel derer, die einem Nebenjob nachgehen, reicht jedoch von der Hausfrau bis zum Akademiker. Doch gerade die, die einem Hauptberuf nachgehen, sollten hier einiges beachten.
Nebenjob versteuern - so gehen Sie richtig vor
- Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer 400 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Es gibt aber auch Menschen, bei denen es besondere Regelungen gibt. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit können jährlich 500 Euro steuerfrei gezahlt werden.
- Bei kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Institutionen sind Einkünfte bis zu 2.100 Euro jährlich steuerfrei.
- Sie können natürlich auch eine freiberufliche oder selbständige Nebentätigkeit ausüben. Natürlich muss diese dann auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Hier haben Sie dann die Möglichkeit Freibeträge und Pauschalen anzurechnen. Sollte hier das Einkommen abzüglich aller Ausgaben die Grenze von 410 Euro übersteigen, müssen Sie es versteuern.
- Bei einem 400-Euro-Job übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Steuerzahlung.
- Sie müssen diesen Nebenjob nicht mehr bei Ihrer Steuererklärung angeben, dafür bekommen Geringverdiener mit einem Steuersatz unter 20% jedoch etwa zuviel gezahlte Steuern nicht mehr zurück.
- Wer über diesen Einkommensgrenzen liegt, muss seinen Nebenjob versteuern. Das bedeutet, dass bei Arbeitnehmern eine zweite Steuerkarte zum Tragen kommt.
- Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz IV- Empfänger müssen zwingend ihre Nebeneinkünfte beim zuständigen Amt anmelden. Hier werden die Einkünfte aus einem Nebenjob auf die amtlichen Einkünfte angerechnet.
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