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Nebenjob versteuern - so machen Sie es richtig

Einen Nebenjob versteuern? Unter Umständen schon!
Einen Nebenjob versteuern? Unter Umständen schon!
In Zeiten, wo ein Teil der Menschen noch nicht einmal einen Mindestlohn erhält und deshalb Schwierigkeiten hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wird das Thema Nebenjob immer aktueller. Aber wer außer seinem Hauptberuf noch einem Nebenjob nachgehen möchte, der sollte natürlich auch wissen, wie es zu handhaben ist, sollte man seinen Nebenjob versteuern müssen.

Was Sie benötigen

  • Nebenjob

Die Zahl der Menschen, die einem Nebenjob nachgehen, steigt in Deutschland drastisch an. Sich nebenbei noch einige Euro dazuverdienen, ist ein willkommenes Zubrot. Die meisten, die dies tun, benötigen diese Zusatzeinnahme sehr dringend. Die Klientel derer, die einem Nebenjob nachgehen, reicht jedoch von der Hausfrau bis zum Akademiker. Doch gerade die, die einem Hauptberuf nachgehen, sollten hier einiges beachten.

    Nebenjob versteuern - so gehen Sie richtig vor

    1. Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer 400 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Es gibt aber auch Menschen, bei denen es besondere Regelungen gibt. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit können jährlich 500 Euro steuerfrei gezahlt werden.
    2. Bei kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Institutionen sind Einkünfte bis zu 2.100 Euro jährlich steuerfrei.
    3. Sie können natürlich auch eine freiberufliche oder selbständige Nebentätigkeit ausüben. Natürlich muss diese dann auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Hier haben Sie dann die Möglichkeit Freibeträge und Pauschalen anzurechnen. Sollte hier das Einkommen abzüglich aller Ausgaben die Grenze von 410 Euro übersteigen, müssen Sie es versteuern. 
    4. Bei einem 400-Euro-Job übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Steuerzahlung.
    5. Sie müssen diesen Nebenjob nicht mehr bei Ihrer Steuererklärung angeben, dafür bekommen Geringverdiener mit einem Steuersatz unter 20% jedoch etwa zuviel gezahlte Steuern nicht mehr zurück. 
    6. Wer über diesen Einkommensgrenzen liegt, muss seinen Nebenjob versteuern. Das bedeutet, dass bei Arbeitnehmern eine zweite Steuerkarte zum Tragen kommt.
    7. Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz IV- Empfänger müssen zwingend ihre Nebeneinkünfte beim zuständigen Amt anmelden. Hier werden die Einkünfte aus einem Nebenjob auf die amtlichen Einkünfte angerechnet. 
    helpster.de Autor:in
    Jürgen Hemminger
    Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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