Die weitreichenden Folgen der Vaterschaftsaberkennung
- Die Vaterschaftsaberkennung erfolgt immer durch ein verbindliches Urteil des Familiengerichts. Diesem Urteil liegt eine Feststellungsklage zugrunde, in der die Feststellung beantragt wird, dass der bisherige Vater nicht der Vater ist.
- Die Beweiserhebung erfolgt in solchen Fällen oftmals durch ein medizinisches Gutachten. Es wird normalerweise ein Vaterschaftstest durchgeführt.
- Die Rechtsfolgen dieses Urteils sollten Sie schon vor dem Rechtsstreit kennen. Nach der Feststellung durch das Gericht wird das Kind vaterlos. Diese Feststellung wirkt rückwirkend bis zu dem Tag der Geburt des Kindes.
- Die Tatsache, dass das Kind ab der Geburt keinen Vater hat, wirkt sich auf das bisherige gemeinsame Sorgerecht, den Unterhalt, die in der Vergangenheit gezahlten Unterhaltsleistungen und auf das Umgangsrecht aus.
- Sobald das Urteil rechtswirksam wird, entfällt Ihr gemeinsames Sorgerecht als Eltern. Die Mutter des Kindes erhält das alleinige Sorgerecht. Erst wenn die Vaterschaft erneut jemand anderem zugeordnet wird, kann das Sorgerecht dem neu ernannten Vater zuteil werden.
- Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater endet unverzüglich, sobald das Urteil wirksam ist. Ausgenommen sind nur vertraglich geregelte Ansprüche auf Unterhaltszahlungen.
- Sie können die bereits geleisteten Unterhaltszahlungen zurückfordern. Sie sollten beachten, dass das Kind, das durch die Mutter vertreten wird, sich darauf berufen kann, dass der Unterhalt bereits verbraucht ist. Nach einer Entreicherung muss das Geld nicht mehr zurückgezahlt werden.
Ein guter Umgang mit den Zweifeln an der Vaterschaft
- Sie sollten mit der Vaterschaftsaberkennung sensibel umgehen. Sicherlich haben Sie große Zweifel an der Mutter, die Sie als Vater benannt hat, obwohl Sie nicht der Vater sind.
- Versuchen Sie, das Kind nicht mit dem Thema zu überfordern. Solange Sie kein Gerichtsurteil haben, sind Sie der Vater des Kindes. Unabhängig davon haben Sie bestimmt eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut. Diese sollte nicht unter Ihren Zweifeln leiden. Dies gilt auch, wenn Ihre Zweifel berechtigt sind.
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