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Urlaubsantrag - so füllen Sie ihn richtig aus

Den Urlaub rechtzeitig und richtig beantragen.
Den Urlaub rechtzeitig und richtig beantragen.
Anträge sind meist lang und träge zum Ausfüllen. Doch ein spezieller Antrag ist der Schönste von allen - der Urlaubsantrag. Lesen Sie hier, wie Sie ihn richtig ausfüllen.

Rund um den gesetzlichen Jahresurlaub

  • Laut dem Gesetz stehen Ihnen als Beschäftigte/r in einem Angestelltenverhältnis in einem Unternehmen 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche Erholungsurlaub zu. Durch den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
  • Haben Sie Resturlaub vom Vorjahr, ist in den meisten Arbeitsverträgen vereinbart, dass dieser zum März des Folgejahres verfällt, also bis dahin genommen werden muss.
  • In den meisten Unternehmen gibt es für den Urlaubsantrag bestehende, feste Anträge. Diese können in Papierform oder digital im Rahmen der elektronischen Zeiterfassung vorhanden sein.
  • Ein Urlaubsantrag umfasst auch die Beantragung von Sonderurlaub und Bildungsurlaub.

So geben Sie den Urlaubsantrag vollständig ab

In den meisten Unternehmen wird die Urlaubsplanung ihrer Mitarbeiter zu Beginn des Jahres gefordert. Das hat zum einen den Hintergrund, dass die Planung der Unternehmensprojekte abgestimmt werden und die Personaldecke koordiniert werden muss. Füllen Sie Ihren Urlaubsantrag wie folgt aus:

  1. Tragen Sie Ihren vollständigen Namen und ggf. laut Formular Ihre Personalnummer ein.
  2. Tragen Sie das Beginn- und Enddatum Ihrer Urlaubstage ein. Addieren Sie am Ende die Gesamtanzahl Ihrer Urlaubstage, abzüglich der Ruhetage (z. B. Wochenende)
  3. Errechnen Sie somit die Gesamtanzahl Ihrer beantragten Urlaubstage.
  4. Nun folgt die Errechnung des Resturlaubs. Auf manchen Anträgen ist diese Berechnung erforderlich, auf manchen nicht.
  5. Zur Errechnung des Resturlaubs nehmen Sie nun Ihren vollen Anspruch des laufenden Jahres.
  6. Addieren Sie nun dazu den Resturlaub vom letzten Jahr und subtrahieren Sie den bereits genommenen Urlaub. Daraus resultiert Ihr verbleibender Urlaubsanspruch.
  7. Subtrahieren Sie davon die nun gerade beantragten Urlaubstage, erhalten Sie Ihren Resturlaub.
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