Was Sie benötigen
- Arbeitsvertrag
- Kündigung
- Kalender
- evtl. Taschenrechner
So wahren Sie Ihren Urlaubsanspruch
- Ausgehend von Ihrem Gesamturlaub, der Ihnen laut Arbeitsvertrag oder Bundesurlaubsgesetz § 3 zusteht, müssen Sie zuerst ausrechnen, wie viele Tage der Arbeitgeber Ihnen bei Kündigung noch gewähren muss. Ist im Arbeitsvertrag nichts enthalten, stehen Ihnen laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Tage zu. Arbeiten Sie auch am Samstag, sind 6 Tage pro Urlaubswoche einzuplanen. Denn das Bundesurlaubsgesetz geht hierbei von einer 6-Tage-Woche aus. Danach haben Sie bei einer 5-Tage-Arbeitswoche effektiv einen Mindesturlaubsanspruch von 21 Tagen. Stehen im Arbeitsvertrag 24 Urlaubstage und Sie haben nur eine 5-Tage-Arbeitswoche, sind es effektiv 24 Tage. Vom Gesamturlaubsanspruch steht Ihnen pro Kalendermonat ein Zwölftel zu. Bei einem Urlaubsanspruch von 24 Tagen sind das pro Kalendermonat 2 Urlaubstage.
- Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen und vom Arbeitgeber zu gewähren. Deshalb sollten Sie sich die Resturlaubstage sofort genehmigen lassen, wenn die Kündigung ausgesprochen bzw. rechtswirksam ist. Entweder Sie stellen den Urlaubsantrag mit Ablauf Ihres Arbeitsverhältnisses oder nehmen ihn innerhalb der Zeit, die Ihnen noch bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb bleiben.
- Der Arbeitgeber muss Ihnen den Urlaubsanspruch genehmigen, da Sie einen Rechtsanspruch darauf haben und bei Kündigung an die Ablauffrist des Vertrages gebunden sind.
Wann muss der Arbeitgeber den Urlaub ausbezahlen?
Sind Sie nicht in der Lage, den Urlaub bei Kündigung durch den Arbeitgeber noch vor Auslaufen Ihres Arbeitsvertrages zu nehmen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die restlichen Tage auszubezahlen. Dies ist in folgenden Fällen üblich:
- Die Auftragslage im Betrieb erfordert Ihre Anwesenheit bis zum letzten Arbeitstag.
- Der Krankenstand in der Firma zwingt den Arbeitgeber, Ihren Urlaub nicht zu genehmigen.
- Der Arbeitgeber genehmigte zwar den Urlaubsanspruch. Sie werden aber innerhalb der bewilligten Urlaubszeit krank und können ihn nicht mehr nutzen.
Statt Urlaubsanspruch - das müssen Arbeitgeber bei Kündigung zahlen
Prinzipiell sollten Sie die Urlaubsabgeltung als Bruttobetrag einfordern. Denn wenn Ihr Arbeitgeber den Nettobetrag auszahlt und keine Lohnsteuer dafür abführt, wird sich das Finanzamt an Sie halten. Dann sind Sie in der Leistungspflicht und müssen das Geld von der erhaltenen Abgeltung für Ihren Urlaubsanspruch überweisen. Deshalb ist es bei einer Kündigung sicherer, Sie teilen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, welchen Bruttobetrag er Ihnen als Urlaubsabgeltung zahlen muss und führen die Lohnsteuern bzw. Sozialabgaben selbst ab. Ein Beispiel verdeutlicht, wie Sie Schritt für Schritt bei Kündigung und Abgeltung des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber vorgehen:
- Resturlaub feststellen: Ihnen stehen laut Arbeitsvertrag pro Kalenderjahr 24 Urlaubstage zu und Sie waren das ganze Jahr über 5 Tage pro Woche in der Firma beschäftigt. Dann muss der Chef 2 Werktage pro Monat bewilligen oder den Restanspruch auszahlen. Konnten Sie z.B. nur 3 Tage frei nehmen, bleiben Ihnen noch 21 Tage Resturlaub.
- Urlaubswert ermitteln: Ausgehend von Ihrem Bruttolohn ermitteln Sie den Tagessatz. Hierzu teilen Sie den Brutto-Jahresverdienst (ohne Sonderzahlungen) durch 52 Kalenderwochen. Das Ergebnis teilen Sie durch die Anzahl der Wochenarbeitstage. Beträgt Ihr Bruttolohn laut Arbeitsvertrag z.B. 3173 Euro im Monat, ergibt das einen Tagessatz von 146,45 Euro pro Urlaubstag. Beispielberechnung: 3173 Euro x 12 Monate = 38.076 Euro Brutto-Jahresverdienst. Geteilt durch 52 (Kalenderwochen) = 732,23 Euro Wochenverdienst. Geteilt durch 5 (Wochenarbeitstage) = 146,45 Euro Tagesverdienst (brutto) - Ihr Anspruch pro Urlaubstag.
- Urlaubsabgeltung berechnen: Multiplizieren Sie den errechneten Urlaubswert mit der Anzahl der Resturlaubstage, die Ihnen noch zustehen. Bei 146,45 Euro pro Urlaubstag und 21 Tagen Resturlaub ergibt dies einen Betrag von 3075,37 Euro brutto als Entgelt für den Urlaubsanspruch.
- Zahlungsanspruch einfordern: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, dass er Ihnen mit dem letzten Gehalt bzw. Lohn die Urlaubsabgeltung überweisen soll. Im Beispielfall also 3075,37 Euro. Ist der Verdienst bereits gezahlt, setzen Sie ihm eine Frist von 1-2 Wochen.
- Notfalls Klage einreichen: Sträubt sich Ihr Arbeitgeber, die durch Kündigung entstandene Abgeltung des Urlaubsanspruchs zu leisten, sollten Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen und das Geld auf dem Gerichtsweg verlangen.
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