Das Bundesurlaubsgesetz gewährt jedem Arbeitnehmer mindestens 18 Urlaubstage jedes Jahr. Zusätzlich werden in den individuellen Arbeitsverträgen weitere Urlaubstage vereinbart. Sie müssen diese Urlaubstage grundsätzlich im laufenden Jahr in Anspruch nehmen und dürfen Sie nur ausnahmsweise in das folgende Jahr übertragen und dann bis spätestens zum 31. März nehmen.
Keine Freizeit ohne Urlaubsantrag
- Da die Urlaubstage Ihrer Erholung und der Erhaltung Ihrer Arbeitskraft dienen, können Sie nicht verlangen, dass der Arbeitgeber den Urlaub mit Geld abgeltet, ebenso wenig kann der Arbeitgeber Sie auf eine solche Abgeltung in Geld verweisen.
- Sie dürfen nicht eigenmächtig der Arbeit fernbleiben, wenn Sie Urlaub machen wollen. Sie müssen Ihre Urlaubszeit immer mit den Belangen Ihres Arbeitgebers abstimmen. Dazu gehört, dass Sie Ihren Urlaub beantragen und der Arbeitgeber Ihren Urlaubswunsch bewilligt. So soll der Arbeitgeber in der Lage sein, den betrieblichen Ablauf zu organisieren und Ihre fehlende Arbeitskraft für die Urlaubszeit zu ersetzen.
- Wenn nun Ihr Arbeitgeber auf Ihren eingereichten Urlaubsantrag nicht reagiert und ihn einfach nicht bearbeitet, sollten Sie zu aller erst höflich nachfragen, ob Ihr Antrag denn auch vorliegt und bis wann Sie mit der Entscheidung rechnen dürfen. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber gehalten, Ihren Urlaubsantrag so rechtzeitig zu bescheiden, dass Sie selbst in der Lage sind, Ihren Urlaub richtig zu disponieren. Wenn Sie eine Reise buchen möchten, müssen Sie frühzeitig wissen, ob Sie fahren können oder nicht.
- Verzögert der Arbeitgeber schuldhaft die Antragsbearbeitung, könnte er sich durchaus schadensersatzpflichtig machen. Da er Partei des Arbeitsvertrages ist, muss er sich so verhalten, dass er Ihre Interessen hinreichend berücksichtigt und alles unterlässt, was für Sie nachteilig ist oder Sie schädigt.
Wird Gesuch nicht bearbeitet, gehen Sie schrittweise vor
- Wird Ihr Urlaubsantrag auch aufgrund Ihrer Nachfrage noch immer nicht bearbeitet, sollten Sie nach den Gründen fragen. Jetzt müssen Sie davon ausgehen, dass der Arbeitgeber wohl Gründe hat, die Bewilligung hinauszuzögern. Sollten dringende betriebliche Gründe gegen Ihren Urlaub sprechen, hat der Arbeitgeber das Recht, Ihren Antrag abzulehnen. Allerdings muss er dieses dann auch tatsächlich tun und darf Sie nicht im Ungewissen lassen.
- Teilt er Ihnen auch dann noch immer keine Gründe mit, sollten Sie den Betriebsrat oder Ihre Personalvertretung bitten, vermittelnd tätig zu werden. Vielleicht haben Sie auch noch einen anderen Kontakt ins Personalbüro oder können eine sonstige Verbindung zum Chef nutzen.
- Passiert immer noch nichts, können Sie versuchen, direkt und persönlich beim Arbeitgeber oder dem zuständigen Entscheider vorzusprechen.
- Erreichen Sie auch so nichts, bleibt Ihnen im Extremfall nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Wenn Sie die besondere Dringlichkeit der Antragsbescheidung begründen können (weil Sie beispielsweise eine kostenträchtige Urlaubsreise buchen oder eine Reise aufwendig organisieren wollen), haben Sie die Möglichkeit, im Wege einer einstweiligen Anordnung eine Entscheidung durch das Arbeitsgericht herbeizuführen. Ansonsten kommt die Klage auf Urlaubsbewilligung in Betracht. Fälle dieser Art sind allerdings recht selten. Sie werden in aller Regel eher im Vorfeld geregelt.
- Auf jeden Fall empfiehlt sich, vorsichtig zu sein, wenn Sie Ihre Urlaubszeit verplanen, ohne sicher zu sein, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber klarkommen.
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