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Untersuchung beim Betriebsarzt - Hinweise

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Keine Angst vor dem Betriebsarzt
Keine Angst vor dem Betriebsarzt
Eine Untersuchung beim Betriebsarzt gehört bei sehr vielen Arbeitnehmern dazu. Gerade wenn Sie in einem größeren Betrieb beschäftigt sind, werden Sie regelmäßig beim Betriebsarzt durchgecheckt. Sie können sich aber auf den Termin vorbereiten.

Was Sie benötigen

  • Informationen

Unter bestimmten Umständen ist die Untersuchung Pflicht

  • In einigen Berufszweigen oder auch im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist eine Untersuchung beim Betriebsarzt gesetzlich vorgeschrieben. Oftmals ist der Besuch beim Arzt auch von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.
  • Wenn Sie zum Beispiel einen Ausbildungsvertrag unterschreiben möchten und noch nicht volljährig sind, ist eine Untersuchung beim Betriebsarzt im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorgeschrieben. Ist kein Betriebsarzt vorhanden, reichen eine allgemeine Untersuchung und ein dementsprechendes Attest vom Hausarzt aus.
  • Vorgeschrieben ist eine solcher Arztbesuch auch, wenn Sie zum Beispiel mit Gefahrgütern, wie zum Beispiel in der Chemieindustrie, arbeiten. 
  • Auch wenn Sie einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt sind, wie zum Beispiel als Röntgenassistentin, ist eine regelmäßige betriebsärztliche Kontrolle vom Gesetztgeber vorgeschrieben.
  • Außerdem gibt es eine gesetzliche Untersuchungspflicht unter anderem bei medizinischem Personal, Zugführern, Berufskraftfahrern oder Piloten.
  • Auch vor einer Verbeamtung zum Beispiel als Lehrer, Richter oder im Polizeidienst ist so ein ärztliches Attest vorgesehen.

Diese Untersuchungen beim Betriebsarzt sind erlaubt

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber genau, welche Tests vorgesehen sind.
  • Wenn eine Blutentnahme geplant ist, sollten Sie vorher gezielt danach fragen, ob Sie nüchtern zur Blutentnahme kommen sollen. Halten Sie sich genau an die Anweisungen, damit es keine verfälschten Blutergebnisse gibt. Wenn Sie nüchtern erscheinen sollen, sollten Sie mindestens sechs bis acht Stunden vor der Blutentnahme nichts mehr essen oder trinken.
  • Ihr Arzt unterliegt auch Ihrem Arbeitgeber gegenüber der Schweigepflicht. Er darf nur allgemeine Aussagen über Ihre Tauglichkeit für die Ausübung Ihrer Tätigkeit machen. Diagnosen oder einzelne Testergebnisse darf er Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen. Ihre Ergebnisse dürfen nicht in Ihre Personalakte gelangen. Das ist nur in Ausnahmefällen und mit Ihrer ausdrücklichen, schriftlich abgegebenen Einwilligung erlaubt.
  • Ihr Arbeitgeber darf Ihnen den Arzt, der Sie untersucht, nicht vorschreiben. Allerdings kann er Ihnen empfehlen, den eigenen Betriebsarzt, wenn vorhanden, aufzusuchen. Oft ist aufgrund der vorgeschriebenen Tests eine bestimmte Qualifikation des Arztes vorgeschrieben. Es ist daher ratsam, den vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arzt aufzusuchen.
  • In der Regel werden bei der Untersuchung Ihr Blutdruck und Puls gemessen, auch ein EKG gehört meist zum Standard. Außerdem werden meist eine Blutuntersuchung und eine Urinprobe angeordnet, um Entzündungen oder auch Erkrankungen wie Diabetes oder Lebererkrankungen auszuschließen.
  • In vielen Bereichen gehört auch ein Hör- und Sehtest zu den üblichen Tests.
  • Dem Arbeitgeber ist es hingegen nicht erlaubt, von Ihnen einen Schwangerschaftstest, einen Drogentest oder Auskunft über Erbkrankheiten zu fordern.
  • Auch ein HIV-Test ist nur auf freiwilliger Basis zulässig und darf bei Ablehnung nicht dazu führen, dass Sie keinen Arbeitsvertrag erhalten oder nicht weiter beschäftigt werden.
  • Wenn Ihnen Kosten entstehen, zum Beispiel für ein Attest, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber diese ersetzen.
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