Die Höhentauglichkeitsuntersuchung kann wichtig sein
Eine Höhentauglichkeitsuntersuchung ist nicht nur bei privaten Bergsteigeraktivitäten notwendig, sondern auch bei der Arbeit.
- Sobald Angestellte in großer Höhe arbeiten, ist eine sogenannte berufsgenossenschaftliche Untersuchung (Grundsatz "G"41) vorgeschrieben.
- Der Betriebsarzt, auch Arbeitsmediziner genannt, muss Risiken erkennen können und eventuell beheben.
- Die erste berufsgenossenschaftliche Untersuchung umfasst eine ärztliche, körperliche Untersuchung, eine Blutuntersuchung, einen Urin-, Hör- und Sehtest und ein EKG. Ein Belastungs-EKG erfolgt ab dem 40. Lebensjahr. Bei jeder zweiten Untersuchung erfolgt noch zusätzlich eine sogenannte Gesichtsfeldmessung (Perimetrie).
- Das Belastungs-EKG dauert in etwa dreißig Minuten und die restliche Untersuchung in etwa eine Dreiviertelstunde.
- Wichtig ist auch die Nachuntersuchung, die sich nach dem jeweiligen Alter richtet: Sind Sie 25 Jahre, erfolgt die Nachuntersuchung alle 36 Monate. Bis zum 49. Lebensjahr kann die Nachuntersuchung schon nach 24 Monaten erfolgen, spätestens aber nach 36 Monaten. Sind Sie 50 Jahre alt, sollten Sie sich alle 12-18 Monate darauf vorbereiten.
So bereiten Sie sich vor
Als Privatperson ist die Höhentauglichkeitsuntersuchung nicht vorgeschrieben. Wenn Sie allerdings wissen möchten, wo Ihre Grenzen liegen, sollten Sie zu dieser Untersuchung gehen.
- Der Arbeitgeber ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet, Ihre Höhentauglichkeit zu untersuchen.
- Sie brauchen sich nicht ausgiebig vorbereiten. Wichtig ist zu wissen, dass für das Belastungs-EKG sportliche Kleidung empfohlen wird. Sie können dabei ordentlich ins Schwitzen kommen (Sporthose, T-Shirt und Turnschuhe).
- Für die Blutabnahme brauchen Sie nicht nüchtern sein. Sie können durchaus ein kleines Frühstück zu sich nehmen.
- Tragen Sie eine Brille oder auch Kontaktlinsen, bringen Sie die Brille oder die Kontaktlinsen mit. Auch eventuelle Untersuchungen vom Augenarzt.
- Haben Sie aktuelle Laborergebnisse (nicht älter als einen Monat) können Sie auch diese mitbringen und noch eventuell andere Untersuchungsergebnisse. Vielleicht brauchen Sie die eine oder andere Höhentauglichkeitsuntersuchung dann nicht noch einmal machen.
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