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Computerbrille vom Arbeitgeber - so beantragen Sie Arbeitshilfen

Inhaltsverzeichnis

Eine Computerbrille kann man beim Arbeitgeber beantragen, wenn man mehr als die Hälfte der Arbeitszeit vor dem Computer sitzt.
Eine Computerbrille kann man beim Arbeitgeber beantragen, wenn man mehr als die Hälfte der Arbeitszeit vor dem Computer sitzt.
Arbeiten Sie mehr als zwei Stunden täglich am Computer? Leiden Sie unter Konzentrationsstörungen, Augenbrennen oder Kopfschmerzen nach nur zwei Stunden Arbeit am PC? Dann wird es Zeit, eine Computerbrille beim Arbeitgeber zu beantragen. Das erhöht nicht nur die Leistung sondern trägt auch wesentlich zur Gesunderhaltung der Arbeitnehmer bei.

Was Sie benötigen

  • Betriebsarzt
  • Optiker

Die tägliche Arbeit am Computer stellt eine hohe Anforderung an die Augen dar. Pro Arbeitstag leisten unsere Augen bis zu 30.000 Blickwechsel zwischen den Arbeitsmaterialien, dem Bildschirm und der Tastatur. Falsche Ausleuchtung der Arbeitsplätze erschwert den Augen zusätzlich die Arbeit.

Woran erkennen Sie, dass Sie eine Computerbrille brauchen

Erste Zeichen für die Notwendigkeit einer Computerbrille sind Konzentrationsstörungen, brennende Augen, trockene Augen, verschwommene Sicht, Kopfschmerzen aber auch Lichtempfindlichkeit.

  • Der Arbeitgeber ist nach § 6 der Bildschirmarbeitsverordnung dazu verpflichtet, regelmäßige Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens für die Arbeitnehmer anzubieten. Diese Untersuchung erfolgt meist durch Betriebsärzte.
  • Sind nach der Einschätzung des Betriebsarztes spezielle Sehhilfen nötig, müssen die vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Computerbrille beim Arbeitgeber beantragen - so geht's

    • Einen Anspruch auf eine Computerbrille haben Sie, wenn die Bildschirmtätigkeit die Hälfte Ihrer Arbeitszeit ausmacht.
      • Das Formblatt für die Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel beim Arbeitgeber, ansonsten verfassen Sie einfach formlos einen Antrag auf die Erstattung. Zusätzlich zu diesem Antrag müssen Sie die Verordnung des Betriebsarztes, die Rechnung des Optikers und die Kontoverbindung für die Erstattung einreichen.
      • Achtung: In kleineren Betrieben ist die Regelung der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nicht immer bekannt. Tönungen, Entspiegelungen, Markengläser und besonders teure Fassungen müssen nicht vom Arbeitgeber getragen werden.

      Mit dem Arbeitgeber abstimmen, um einen Antrag zu stellen

      • Da die Verfahrensweise der Beantragung einer Computerbrille innerhalb der Unternehmen unterschiedlich gehandhabt wird, sollten Sie sich vorher mit dem Arbeitgeber abstimmen.
      • Detallierte Informationen zum Verfahren und zu den gesetzlichen Bestimmungen erhält jeder Arbeitgeber bei dem Betriebsrat des Unternehmens und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
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