Unterschied zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanz
- Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) darf jeder Gewerbebetreibende oder Freiberufler ohne Einhaltung von Umsatz und Gewinn aufstellen. Im Unterschied zur Bilanz müssen keine Soll-und Haben-Konten geführt werden.
- Bei der EÜR stellen Sie die Betriebsausgaben den Betriebseinnahmen gegenüber und können so den Gewinn ermitteln. Im Unterschied zur Bilanz ist die EÜR nicht von wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst, was bedeutet, dass nur Gelder verbucht werden, die auch wirklich geflossen sind. Außenstände werden nicht als Forderungen aufgeführt.
- Im Unterschied zur Bilanzierung darf bei der EÜR der Umsatz Ihres Unternehmens bei maximal 500.000 Euro, der Gewinn bei maximal 50.000 Euro liegen.
- Überschreiten Umsatz und Gewinn diese Grenzen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Bilanz aus Soll-und Haben-Konten aufzustellen.
- Die Bilanz ist ein Betriebsvermögensvergleich. Alle Geschäftsvorgänge müssen von Ihnen genau dokumentiert und erfasst werden. Dies erfolgt auf Buchführungskonten, die sich in Soll-und Haben-Konten aufteilen.
- Die Bilanz dokumentiert das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) Ihres Unternehmens. Dabei wird das Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustermittlung mit Erträgen und Aufwendungen berücksichtigt.
Soll und Haben in die Bilanz eintragen
Bevor Sie Soll- und Haben-Konten für die Bilanz erstellen, muss eine Inventur durchgeführt werden.
- Hierbei wird vor Ort festgestellt, was vorhanden ist und der Istbestand von Ihnen ermittelt. Das Gegenstück zum Istbestand ist der Sollbestand aus den Zahlenunterlagen der Buchführung. Ohne die Inventur ist ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nicht möglich.
- In der Bilanz stehen sich Vermögen und Schulden gegenüber. Der Unterschied zwischen diesen beiden ist das Eigenkapital.
- Geschäftsvorfälle werden in den Soll-und Haben-Konten verbucht.
- Habenkonten sind Vermögenskonten, auch Aktivkonten genannt. Auf ihnen verbuchen Sie beispielsweise die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren, Forderungen aus Lieferungen, den Kassenbestand und das Bankvermögen. Der Anfangsbestand und die Zugänge werden von Ihnen auf der Soll-Seite eingetragen, Abgänge auf der Haben-Seite. Der Schlussbestand der Vermögenskonten erfolgt auf der Haben-Seite und wird im Unterschied dazu in der Bilanz auf der Aktiva-Seite, also Soll-Seite, dokumentiert.
- Sollkonten sind Schuldenkonten, auch Passivkonten genannt. Hier verbuchen Sie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Lieferanten. Der Anfangsbestand und die Zugänge werden von Ihnen auf der Haben-Seite eingetragen, Abgänge auf der Soll-Seite. Im Unterschied zu den Aktivkonten ermitteln Sie den Schlussbestand der Schuldenkonten auf der Soll-Seite und tragen ihn in der Bilanz auf der Passiva-Seite, das ist die Haben-Seite, ein.
- Das Eigenkapitalkonto ist auch ein Schuldenkonto. Es wird von Ihnen beim endgültigen Abschluss der Bilanz aus dem Unterschied zwischen Soll-und Haben-Konten ermittelt.
Alle Angaben: Stand November 2011
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