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Der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva

Aktiva nennt man auch Vermögen und Passiva Kapital.
Aktiva nennt man auch Vermögen und Passiva Kapital.
Wenn Sie sich mit Buchführung und Bilanzen beschäftigen, begegnen Ihnen auf jeden Fall die Begriffe Aktiva und Passiva. Diese sagen aus, auf welcher Bilanzseite eine bestimmte Position steht. Dabei gibt es einen generellen Unterschied, an dem sich die Zuordnung leicht erkennen lässt.

Der grundlegende Unterschied

  • Jede Bilanz hat eine Aktiv- und eine Passivseite. Je nachdem, auf welcher Seite sie stehen, teilt man die Bilanzpositionen in Aktiva und Passiva ein. Dabei entspricht die Summe der Aktiva immer der Summe der Passiva.
  • Auf der Passivseite der Bilanz können Sie erkennen, aus welchen Quellen die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Mittel stammen. Dagegen ist auf der Aktivseite aufgeschlüsselt, wofür diese Mittel im Unternehmen verwendet werden. Das ist der grundlegende Unterschied zwischen Aktiva und Passiva. Mitunter bezeichnet man die Aktiva auch als Vermögen und die Passiva als Kapital.
  • Übrigens leitet man aus den Aktiva die aktiven Bestandskonten und aus den Passiva die passiven Bestandskonten für die Finanzbuchhaltung ab. Davon hängt auch ab, auf welcher Seite der jeweiligen Konten der Anfangsbestand steht und wie Mehrungen und Minderungen gebucht werden.

So setzen sich Aktiva und Passiva zusammen

  • Die handelsrechtliche Gliederung der Bilanz ist im HGB geregelt.
  • Die Aktiva sind nach dem Grad der Liquidität gegliedert. Das heißt, die am schwersten liquidierbaren Positionen stehen oben.
  • Die Aktiva setzen sich aus Anlage- und Umlaufvermögen zusammen. Dabei ist das Anlagevermögen im Unternehmen lang- und mittelfristig gebunden, das Umlaufvermögen dagegen kurzfristig.
  • Zum Anlagevermögen gehören beispielsweise immaterielle Vermögenswerte wie Lizenzen und Rechte, Sachanlagen wie Grundstücke, Gebäude und Maschinen sowie längerfristige Finanzanlagen wie Unternehmensbeteiligungen und bestimmte Wertpapiere.
  • Das Umlaufvermögen umfasst unter anderem Vorräte wie Rohstoffe oder Waren, daneben Forderungen, Wertpapiere und liquide Mittel wie Bankguthaben und den Kassenbestand.
  • Die Gliederung der Passivseite beruht auf zwei Prinzipien. Man unterscheidet hier einerseits nach Eigenkapital und Verbindlichkeiten und innerhalb dieser Positionen erfolgt eine Gliederung nach der Fristigkeit.
  • Zum Eigenkapital gehören, je nach Rechtsform, das gezeichnete Kapital beziehungsweise Stamm- oder Grundkapital, also die Anteile der Eigentümer, und Rücklagen. Unter dieser Position stehen aber auch der Jahresüberschuss beziehungsweise -fehlbetrag und der Gewinn- oder Verlustvortrag. Wird die Bilanz nach der Ergebnisverwendung aufgestellt, steht an dieser Stelle der Bilanzgewinn oder -verlust.
  • Nach dem Eigenkapital steht auf der Passivseite zunächst die Position der Rückstellungen, zum Beispiel für zu erwartende Steuerzahlungen. Der Unterschied zu Rücklagen besteht darin, dass Rückstellungen nicht mit zum Eigenkapital gehören. Sie werden für Verbindlichkeiten gebildet, die bereits entstanden sind, wobei Höhe und Fälligkeit jedoch noch nicht feststehen.
  • Schließlich gehören noch die Verbindlichkeiten zum Umlaufvermögen, zum Beispiel aus Lieferungen und Leistungen oder gegenüber Kreditinstituten.
  • Zusätzlich zu diesen Bilanzpositionen gibt es sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite die sogenannten Rechnungsabgrenzungsposten. Diese entstehen, wenn Zahlungen dem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind als der zugehörige Aufwand oder Ertrag.
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