Eine Definition vom Unternehmerlohn
Da im Allgemeinen die Meinung gilt, dass ein Selbstständiger auch einen Unternehmerlohn erhält, muss der Begriff Unternehmerlohn definiert werden:
- Im Fachbereich der Wirtschaft erhält ein Selbstständiger, Freiberufler oder der Inhaber einer Personengesellschaft keinen Unternehmerlohn. Dies liegt darin begründet, dass diese Unternehmensformen auf den Namen der natürlichen Personen laufen und auch das gesamte Betriebsvermögen diesen Personen gehört. Folglich steht der gesamte Gewinn, den ein Selbstständiger oder ein Inhaber einer Personengesellschaft erwirtschaftet, auch dieser Person zu.
- Somit ist es bei diesen Unternehmensformen nicht möglich, dass der Inhaber dieser Firma einen Unternehmerlohn erhält. Vielmehr handelt es sich bei der Entnahme vom Gewinn um eine Privatentnahme, die auch als solche behandelt werden muss.
- Beachten Sie, dass es sich bei Privatentnahmen nicht um Betriebsausgaben handelt und diese somit den Gewinn nicht schmälern können.
- Ein Unternehmerlohn liegt folglich nur dann vor, wenn ein Geschäftsführer oder ein Gesellschafter für eine Kapitalgesellschaft eingestellt wird.
Wie die Betriebsausgaben zu behandeln sind
Wenn ein Geschäftsführer oder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft einen Unternehmerlohn erhält, dann muss dieser wie folgt behandelt werden:
- Beim Unternehmerlohn handelt es sich um Betriebsausgaben, die auch als solche verbucht werden müssen.
- Hierbei sollten Sie beachten, dass Betriebsausgaben immer zu einer Verschmälerung des Gewinns führen und somit auch in der Lage sind, die Steuerlast zu senken.
- Damit ein Unternehmerlohn auch als Betriebsausgaben verbucht werden kann, muss mit dem entsprechenden Geschäftsführer ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem das Gehalt im Detail definiert wird.
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