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Untermietvertrag: Den Vordruck selbst erstellen - das ist zu beachten

Untermiete ist auch Vertrauenssache.
Untermiete ist auch Vertrauenssache.
Wenn Sie einen Untermietvertrag vereinbaren, sind Sie selbst Vermieter. Soweit Sie einen eigenen Vordruck erstellen, müssen Sie einige Vorgaben beachten. Andernfalls droht Ihnen Ärger mit Ihrem eigenen Vermieter.

Bevor Sie überhaupt ein Untermietverhältnis ins Auge fassen und sich die Mühe machen, einen eigenen Vordruck zu erstellen, müssen Sie unbedingt mit Ihrem Vermieter abklären, ob dieser mit der Untervermietung einverstanden ist. Der Vermieter darf Ihren Wunsch nur abschlagen, wenn die Person des Untermieters für ihn unzumutbar ist. Im Übrigen sollten Sie vernünftige Gründe haben, die die Untervermietung an einen Dritten nachvollziehbar erscheinen lassen.

Orientieren Sie den Vordruck an Ihrem Vertrag

  • Ein Vordruck für einen Untermietvertrag gestaltet sich im Wesentlichen wie der Vordruck für einen normalen Mietvertrag.
  • Orientieren Sie sich an Ihrem eigenen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter. Übernehmen Sie alle Verpflichtungen, die Ihnen auferlegt sind, und übertragen Sie diese in den Vordruck für den Untermietvertrag. Ist Ihnen beispielsweise die Tierhaltung verboten, dürfen Sie diese Ihrem Untermieter nicht erlauben.

Diese Punkte gehören in einen Untermietvertrag

  1. Vermerken Sie anfangs Ihre persönlichen Daten und die des Untermieters. Lassen Sie sich den Personalausweis zeigen, damit Sie im Zweifel sicher wissen, mit wem Sie es zu tun haben.
  2. Beschreiben Sie die dem Untermieter zur Verfügung stehenden Räume in Ihrer Wohnung.
  3. Bestimmen Sie den Beginn des Mietvertrages. Vergessen Sie die Kündigungsfrist nicht. Diese darf keinesfalls länger sein als Ihre eigene.
  4. Legen Sie den Untermietzins und seine Fälligkeit fest. Klären Sie, wie sich der Untermieter an den auch von Ihnen an den Vermieter zu zahlenden Nebenkosten und Betriebskosten beteiligt. Im Zweifel vereinbaren Sie eine Warmmiete inklusive aller Kosten. 
  5. Verlangen Sie eine Kaution für den Fall, dass der Untermieter Schäden anrichtet.
  6. Verpflichten Sie den Untermieter auf die Hausordnung. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ruhezeiten für die Nachtruhe vereinbaren.
  7. Klären Sie ab, inwieweit der Untermieter Um- oder Einbauten (Antenne, Satellitenschüssel) vornehmen möchte und darf.
  8. Vermieten Sie einen Raum möbliert, fertigen Sie als Anhang zum Untermietvertrag eine Inventarliste an.
  9. Klären Sie ab, dass der Untermieter nicht noch weitere Person bei sich aufnimmt.
  10. Sofern Sie zusätzliche Absprachen treffen, notieren Sie diese im Untermietvertrag.

Dieser Text ist eine Orientierungshilfe. Da das Mietrecht komplex ist, sollten Sie auf einen eigenen Vordruck besser verzichten und sich an einem Mustertext orientieren, den Sie im Schreibwarenhandel für wenige Euro kaufen können.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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